StuRa:Vereinbarung StuRa und HTW Dresden: Unterschied zwischen den Versionen
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* Die HTW Dresden ermöglicht allen Mitgliedern und Mitarbeitern des StuRa bzw. der FSRs den jederzeitigen und uneingeschränkten Zugang zu deren Räumen in der HTW Dresden. Der Zugang wird diesen nur in Ausnahmefällen und unter rechtzeitigen vorherigen Hinweis durch die Hochschulverwaltung eingeschränkt. | |||
* Die Zugangsberechtigung zur HTW Dresden außerhalb der Öffnungszeiten wird dem Wachpersonal durch eine entsprechende Schlüsselliste nachgewiesen. Diese Schlüsselliste wird vom StuRa bzw. den FSRs in eigener Verantwortung erstellt und dem Wachpersonal sowie der Verwaltung der HTW Dresden zur Kenntnis gegeben. Diese Schlüsselliste darf nur Studenten der HTW Dresden sowie angestellte Mitarbeiter des StuRa bzw. der FSRs umfassen. Beim Zugang außerhalb der Öffnungszeiten ist der Studentenausweis vorzuzeigen. | |||
* Zur Erteilung einer Zugangsberechtigung außerhalb der Öffnungszeiten für hochschulfremde Personen bedarf es einer gesonderten Genehmigung der Hochschulverwaltung. Hochschulfremde Personen dürfen außerhalb der Öffnungszeiten die HTW nur in Begleitung eines Studenten des StuRa bzw. der FSRs betreten. | |||
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Version vom 17. Juli 2010, 15:28 Uhr
In einigen Gesprächen zwischen der Kanzlerin und Denny wurde festgestellt, dass eine Vielzahl von Dingen unklar zwischen der Hochschulleitung und den Organen der Studentinnen und Studentenschaft sind. Um das Zusammenwirken zu fixieren, wurde durch die Beteiligten 2009 die Erstellung einer "Kooperationsvereinbarung" verabredet.
Während der Übernahme des Amtes des Rektors durch Herrn Prof. Roland Stenzel und der anhaltenden Kritik, u.a. von PaulRiegel, entstanden 2010 auch ein Dialog mit der Hochschulleitung.
Mögliche Inhalte
Hochschulleitung
- regelmäßige (beispielsweise quartalsweise) Treffen StuRa und Hochschulleitung
- frühzeitige gegenseitige Unterricht von aktuellen und geplanten Themen
- etwa durch Beschlüsse des Rektorates
- Änderungen in der Verwaltung HTW Dresden
- Erstellung eines "ständigen" Wunschzettels aneinander um die Standpunkte darzulegen
- Bereitstellung der Mail-Adressen aller Studentinnen und Studenten
- Zusammenwirken bei wiederkehrenden Terminen
- konkrete gemeinsame Planung Einführungswoche für Erstsemester
- Verfassen von Pressemitteilungen
- Aufnahme des StuRa und der weiteren studentischen Vertretung in den Presseverteiler der HTW Dresden htwoea@
- Verfassen von gemeinsamen Pressemitteilungen
- mindestens bei Veranstaltungen mit Beteiligung des StuRa (wurde kritisiert bei der fehlenden Erwähnung des StuRa bei der Veranstaltung Rock am Pavillon zur Einweihung des Rauchpavillon HTW Dresden
- Diskussion über notwendige Kommissionen
- dem Senat zuzuordnen, damit alle Mitgliedergruppen vertreten sind
- zu den Themen
- Senatskommission Lehre und Studium zur Beratung von
- Senatskommission Qualitätssicherung und -verbesserung zur Beratung von nahezu allen Organen
- die in der Grundordnung HTW Dresden festgeschrieben werden sollen
- Förderung der Gremientätigkeit
- Anerkennung durch ECTS-Creditpoints
- Referenzschreiben
Verwaltung HTW Dresden
- Verwendung / Nutzung des HTW-Logos im StuRa-Logo
- Verwendung der Bezeichnung 'StuRa' oder 'Studentinnen- und Studentenrat' gemäß des Beschlusses (Sitzung 09-05-05 TOP 9)
- Nutzung von Dienst-Kfz
- besserer Informationsrücklauf bei aktuellen Problemen / Themen
- Raumnutzung
- Räume des StuRa und der FSRs
- Verwaltungsräume in entsprechend notwendigen Maß
- ein eigenen Schlüssel für alle Mitglieder
- Schließberechtigungen für den Lagerraum
- Büromaterial
- Einlassgenehmigung außerhalb der Öffnungszeiten für StuRa + FSRs (gemäß der Schlüsselberechtigungen)
- Räume des StuRa und der FSRs
- jährliche "übliche" Nutzung des PAB für
- 1 x Party zur Einführungswoche für Erstsemester
- 2 x Semestereröffnungsparty
- 1 x sonstige Party
- SeTicket - DezStud (StudSek) - entgeltfrei!
- Aufdruck - Entwertung
- Abrechnung Semesterticket
- Der StuRa erhält vom DezStud die Anzahl der Semesterticketnutzer sowie die Überweisung der Semesterticketbeiträge zu folgend Terminen
- SS 31.05. und 15.05.
- WS 30.09. und 15.11.
- Beitrag an die Studentinnen- und Studentenschaft
- Die Hochschule überweist dem StuRa am 15.05. bzw. 15.11. die Beiträge für die Studentinnen- und Studentenschaft.
- Bezug von Büromaterial
- weiterhin Übernahme der entstehenden Kosten für Verbrauchs- und geringwertigen Wirtschaftsgütern
- Klärung des Bezuges von Materialien für FSRs, da diese die Kostenstellen der Fakultäten haben
Interessierte
Dokumententwurf
Kooperationsvereinbarung
zwischen der
Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden
- vertreten durch den Rektor -
Friedrich-List-Platz 1
01069 Dresden
(nachfolgend HTW Dresden genannt)
und dem
Studentinnen- und Studentenrat der
Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden
- vertreten durch die Sprecher -
Friedrich-List-Platz 1
01069 Dresden
(nachfolgend StuRa genannt)
§ 1 Präambel
Bla Bla
Zugangsberechtigung
- Die HTW Dresden ermöglicht allen Mitgliedern und Mitarbeitern des StuRa bzw. der FSRs den jederzeitigen und uneingeschränkten Zugang zu deren Räumen in der HTW Dresden. Der Zugang wird diesen nur in Ausnahmefällen und unter rechtzeitigen vorherigen Hinweis durch die Hochschulverwaltung eingeschränkt.
- Die Zugangsberechtigung zur HTW Dresden außerhalb der Öffnungszeiten wird dem Wachpersonal durch eine entsprechende Schlüsselliste nachgewiesen. Diese Schlüsselliste wird vom StuRa bzw. den FSRs in eigener Verantwortung erstellt und dem Wachpersonal sowie der Verwaltung der HTW Dresden zur Kenntnis gegeben. Diese Schlüsselliste darf nur Studenten der HTW Dresden sowie angestellte Mitarbeiter des StuRa bzw. der FSRs umfassen. Beim Zugang außerhalb der Öffnungszeiten ist der Studentenausweis vorzuzeigen.
- Zur Erteilung einer Zugangsberechtigung außerhalb der Öffnungszeiten für hochschulfremde Personen bedarf es einer gesonderten Genehmigung der Hochschulverwaltung. Hochschulfremde Personen dürfen außerhalb der Öffnungszeiten die HTW nur in Begleitung eines Studenten des StuRa bzw. der FSRs betreten.