StuRa:Vereinbarung StuRa und HTW Dresden: Unterschied zwischen den Versionen

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=== sonstiges ===
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* Die Fakultäten und die FSRs können im Rahmen dieser Kooperationsvereinbarung eigene Vereinbarungen schließen.  
# Die Fakultäten und die FSRs können unberührt von dieser Vereinbarung eigene Vereinbarungen schließen.


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Version vom 18. Juli 2010, 13:17 Uhr

In einigen Gesprächen zwischen der Kanzlerin und Denny wurde festgestellt, dass eine Vielzahl von Dingen unklar zwischen der Hochschulleitung und den Organen der Studentinnen und Studentenschaft sind. Um das Zusammenwirken zu fixieren, wurde durch die Beteiligten 2009 die Erstellung einer "Kooperationsvereinbarung" verabredet.

Während der Übernahme des Amtes des Rektors durch Herrn Prof. Roland Stenzel und der anhaltenden Kritik, u.a. von PaulRiegel, entstanden 2010 auch ein Dialog mit der Hochschulleitung.

Mögliche Inhalte

Hochschulleitung

Verwaltung HTW Dresden

  • Aufdruck - Entwertung
  • Abrechnung Semesterticket
  • Der StuRa erhält vom DezStud die Anzahl der Semesterticketnutzer sowie die Überweisung der Semesterticketbeiträge zu folgend Terminen
      • SS 31.05. und 15.05.
      • WS 30.09. und 15.11.
  • Beitrag an die Studentinnen- und Studentenschaft
    • Die Hochschule überweist dem StuRa am 15.05. bzw. 15.11. die Beiträge für die Studentinnen- und Studentenschaft.
  • Bezug von Büromaterial

Interessierte

Dokumententwurf

Kooperationsvereinbarung

zwischen der

Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden
- vertreten durch den Rektor -
Friedrich-List-Platz 1
01069 Dresden

(nachfolgend HTW Dresden genannt)

und dem

Studentinnen- und Studentenrat der
Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden
- vertreten durch die Sprecher -
Friedrich-List-Platz 1
01069 Dresden

(nachfolgend StuRa genannt)

§ 1 Präambel

Bla Bla


Ziel der Vereinbarung

  • eindeutige Festlegung von Vereinbarungen zur besseren Nachvollziehbarkeit
  • Sicherung des Erreichten für nachfolgende Generationen im StuRa aber auch der HTW Dresden
  • Verbesserung der Zusammenarbeit

Zugangsberechtigung

  1. Die HTW Dresden ermöglicht allen Mitgliedern und Mitwirkenden der studentischen Selbstverwaltung, dem StuRa bzw. den FSRs, den jederzeitigen und uneingeschränkten Zugang zu deren Räumen in der HTW Dresden.
  2. Die Zugangsberechtigungen zu den Räumen, auch außerhalb der Öffnungszeiten, wird beim Wachdienst durch eine entsprechende Schlüsselliste nachgewiesen. Diese Schlüsselliste wird vom jeweiligen Organ in eigener Verantwortung erstellt und dem Wachdienst sowie der Verwaltung der HTW Dresden zur Kenntnis gegeben. Beim Zugang außerhalb der Öffnungszeiten ist der Studentenausweis, notfalls der Personalausweis, vorzuzeigen.

sonstiges

  1. Die Fakultäten und die FSRs können unberührt von dieser Vereinbarung eigene Vereinbarungen schließen.