StuRa:Vereinbarung StuRa und HTW Dresden: Unterschied zwischen den Versionen

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(1) Die Räume Z 123 und Z 124 stehen dem  StuRa zur eigenen Nutzung zur Verfügung. <br>
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* Ergänzung nach RLBau (m²)?
(2) Die Fachschaftsräte (FSR) der Fakultäten sind in den Räumen Z 521 (7100), S 533 (7700) bzw.  S 516/517 (7200, 7400, 7500, 7600, 7800)  untergebracht. Die FSR verwalten diese Räume selbsttätig. <br>     
(2) Die Fachschaftsräte (FSR) der Fakultäten sind in den Räumen Z 521 (7100), S 533 (7700) bzw.  S 516/517 (7200, 7400, 7500, 7600, 7800)  untergebracht. Die FSR verwalten diese Räume selbsttätig. <br>     
'''übernehmen'''
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Version vom 12. Januar 2011, 15:35 Uhr

In einigen Gesprächen zwischen der Kanzlerin und den Sprechern Denny und Sebastian wurde festgestellt, dass eine Vielzahl von Dingen zwischen der Hochschulleitung und den Organen der Studentinnen und Studentenschaft unklar sind. Um das Zusammenwirken zu fixieren, wurde durch die Beteiligten im Sommer 2009 die Erstellung einer "Kooperationsvereinbarung" verabredet.

Während der Übernahme des Amtes des Rektors durch Herrn Prof. Roland Stenzel und der anhaltenden Kritik, u.a. von PaulRiegel, entstanden 2010 auch ein Dialog mit der Hochschulleitung.

Mögliche Inhalte

Hochschulleitung

  • regelmäßige (beispielsweise quartalsweise) Treffen StuRa und Hochschulleitung (erl. - Koordination und Abstimmung)
  • frühzeitige gegenseitige Unterricht von aktuellen und geplanten Themen
  • Erstellung eines "ständigen" Wunschzettels aneinander um die Standpunkte darzulegen (erl. - Leitlinien der Vereinbarung)
  • Zusammenwirken bei wiederkehrenden Terminen
  • Verfassen von Pressemitteilungen
    • Aufnahme des StuRa und der weiteren studentischen Vertretung in den Presseverteiler der HTW Dresden htwoea@ (erl. - Anlage 1)
    • Verfassen von gemeinsamen Pressemitteilungen (erl. - Koordination und Abstimmung)
  • Referenzschreiben (erl. - Zeugnis über geleistete Mitwirkung)
  • Information zu Wahlen
    • Informationsveranstaltung für Interessierte zur Kandidatur für Organe der Hochschule
    • Bereitstellung der Wahlereignisse und -ergebnisse
    • Ausschreibung von zu besetzenden Gremien (z.B. Senatskommission oder Wahlausschuss) mit Tätigkeitsbeschreibung
nicht aufnehemne sondern extra verhandeln und im Senat behandeln
wird im Wiki verschoben
beabsichtigt durch PaulRiegel
  • Angestellte des StuRa werden zu Angehörigen der HTW Dresden
    z.B. für den Zugang oder Chipkarte

Verwaltung HTW Dresden

  • Verwendung / Nutzung des HTW-Logos im StuRa-Logo (erl. - im Dok.)
  • Verwendung der Bezeichnung 'StuRa' oder 'Studentinnen- und Studentenrat' gemäß des Beschlusses (Sitzung 09-05-05 TOP 9)
  • Nutzung von Dienst-Kfz (erl. - als Punkt ins Dok. übernommen)
  • besserer Informationsrücklauf bei aktuellen Problemen / Themen (erl. - Leitlinien der Vereinbarung)
  • Regelung zu Fundsachen (erl. - im Dok.)
  • Raumnutzung
    • Räume des StuRa und der FSRs
    • Einlassgenehmigung außerhalb der Öffnungszeiten für StuRa + FSRs (gemäß der Schlüsselberechtigungen) (erl. - Zugangsberechtigung)
    • allgemeingültiger Raumnutzungsvertrag
      • grundsätzliche Genehmigung zur Nutzung von Räumlichkeiten, wenn diese nicht bereits belegt sind
      • kein Erheben von Gebühren für Veranstaltungen, die Organe der Studentinnen- und Studentenschaft veranstalten
    • Nutzung des Archivs
  • Aufdruck - Entwertung
  • Abrechnung Semesterticket (erl. - Überweisung und Abrechnung)
  • Der StuRa erhält vom DezStud die Anzahl der Semesterticketnutzer sowie die Überweisung der Semesterticketbeiträge zu folgend Terminen
      • SS 31.05. und 15.05.
      • WS 30.09. und 15.11. (erl. - im Dok.)
  • Beitrag an die Studentinnen- und Studentenschaft
    • Die Hochschule überweist dem StuRa am 15.05. bzw. 15.11. die Beiträge für die Studentinnen- und Studentenschaft. (erl. - im Dok.)

  • Möglichkeit alle Studis per Mail zu erreichen
    • Bereitstellung eines Mail-Verteilers (für einheitliche Mails an alle)
    • Bereitstellung aller Mail-Adressen nach s-Nummern (für Mails für Umfragen mit unterschiedlichen Zugängen) (erl. - Nutzung von Mailverteilern der HTW Dresden)
  • Bereitstellung von statistischen Daten zu Studis durch das StudSek (erl. - im Dok.)
  • Veröffentlichung der Dokumente des der Kooperationspartner
  • Zugriff auf zu Verschrottendes
    • Bestellliste
    • Zugang zu den Räumen in denen Schrott gelagert wird (als Alternative für die Bereitstellung von zu erstellenden Listen der Hochschulverwaltung über die zu verschrottenden Gegenstände vor der Entsorgung)

Interessierte

Dokumententwurf HTW Dresden

Vorschlag über eine Vereinbarungen zwischen StuRa und Hochschulverwaltung

§ 1 Allgemeine Grundsätze

(1) In dieser Vereinbarung sind Verfahren und Absprachen zwischen Hochschulverwaltung/Hochschulleitung und Studentinnen- und Studentenrat (StuRa) zur Nutzung der Ressourcen der Hochschule und der gegenseitigen Kommunikation festgelegt. Sie dienen als Ergänzung der Verwaltungsvorschriften im Verwaltungshandbuch der Hochschule, insbesondere der Hausordnung und der Schlüsselordnung.
(2) Beide Partner verpflichten sich zur Einhaltung von Ordnung und Sauberkeit in den Gebäuden und Außenanlagen der Hochschule und zum schonenden Umgang mit allen Ressourcen der Hochschule.
(3) Auftretende Probleme werden unverzüglich angezeigt und zwischen Hochschulleitung und StuRa geklärt.
(4) Der StuRa nennt namentlich die zuständigen Bearbeiter und für bestimmte Themen verantwortlichen Ansprechpartner, auf die in dieser Vereinbarung Bezug genommen wird.

§ 2 Informationsdienste

(1) Beide Partner informieren sich gegenseitig zeitnah über laufende Aktivitäten und Neuerungen. Zur Verbesserung der Transparenz nehmen sich die Partner gegenseitig in Verteiler auf. (siehe Anlage 1)
(2) Bei der Erstellung des Hochschul-ABC (Redaktion StuRa unter Mitwirkung des Studentensekretariates) sind bezüglich der Sachinformationen das Rechenzentrum und das Dezernat Technik zum Korrekturlesen einzubeziehen.
(3) Insbesondere vor dem Rückmeldezeitraum werden alle für die Rückmeldung relevanten Informationen (z. B. Beitragsänderungen des StuRa-Anteils, Stand von Verhandlungen zum Semesterticket mit Geltungsbereich und aktuellem Betrag) dem Dezernat Studienangelegenheiten mitgeteilt.
(4) Der StuRa ist inhaltlich für die in der Anlage 2 zusammengestellten Schaukästen und Pinnwände zuständig.
(5) Über die Mailadresse info@stura.htw-dresden.de wird informiert, wenn Änderungen auf der Homepage unter Studium vorgenommen werden.
(6) Pro Semester finden mindestens zwei gemeinsame Beratungen mit StuRa und der Hochschulleitung statt.
(7) Der Informationsbildschirm im Eingangsfoyer kann durch Zusenden der vorbereiteten Datei an Frau Heider (2312) genutzt werden.
(8)

§ 3 Werbeaktivitäten

(1) Der StuRa kann eigenständig zum Bewerben von Veranstaltungen die in Anlage 3 verwendeten Flächen benutzen. Dazu ist eine Anzeige an deztechnik@htw-dresden.de mit Inhalt, Zeitpunkt und Zeitdauer mindestens eine Woche vor der Aktivität ausreichend. Das betrifft sowohl Plakate als auch Aufsteller.
(2) Das Anbringen von Bannerwerbung ist vor Erstellung eines Banners bei der Kanzlerin zu beantragen.
(3) Die Finanzierung von gemeinsamer Bannerwerbung am Z-Gebäude erfolgt gemeinsam mit Öffentlichkeitsarbeit, Dezernat Studienangelegenheiten und dem StuRa zu je einem Drittel.
(4) Der Druck des Hochschul-ABC wird hälftig vom StuRa und dem Dezernat Studienangelegenheiten getragen. Diese werden allen Studienanfängern mit den Immatrikulationsunterlagen zugeschickt.
(5) Bei Informationsveranstaltungen wie Tag der offenen Tür, Begrüßung der Erstsemestler usw. beziehen sich die Partner gegenseitig in die Planung ein.


§ 4 Semesterticket-Rückerstattung

Für die Überweisung des anteiligen Semesterbeitrages für Semesterticket und Stundentenratsbeitrag an den StuRa werden folgende Termine festgelegt:


Sommersemester

Dez. Stud. an StuRa StuRa an SPNV/DVB 15.03. 01.05. 1. Abschlag (Zahlungseingänge bei 4100 zu diesem Zeitpunkt) 15.05. 01.06. 2. Abschlag – Überweisung Restbetrag VOR Beginn des Rückmeldezeitraums 01.10. laut Vertrag Endabrechnung Kein fixer Termin, z.B. 30.06.2011Beginn Rückmeldezeitraum für das WS 2011/12

Wintersemester

Dez. Stud. an StuRa StuRa an SPNV/DVB 15.08. 01.11. 1. Abschlag (Zahlungseingänge bei 4100 zu diesem Zeitpunkt) 15.11. 01.12. 2. Abschlag – Überweisung Restbetrag entfällt 05.12. Zwischenabrechnung per 31.12. 01.04. Endabrechnung


Zustimmung von allen Beteiligten: • mit Kalenderjahresschluss Endabrechnung vollziehen, d. h. per 31.12. für das WS • Nachkauf/Rückerstattung von 1/6 zum 15.01. zukünftig nicht mehr anbieten, spätester Termin für Anträge ist der 30.12. (Posteingang im StuRa)


§ 5 Nutzung des zentralen Mailverteilers

Die HS-Leitung sichert dem StuRa zu, dass er alle Studierenden per E-Mail über wichtige Angelegenheiten informieren kann. Dazu wird der Text an die zentrale Service-Adresse des Rechenzentrums (service@rz.htw-dresden.de) geschickt, das die Weiterleitung vornimmt.
Es wird vereinbart, dass diese Weiterleitung spätestens am folgenden Arbeitstag (AT sind Mo-Fr) erfolgt, ggf. unter Berücksichtigung der aktuellen Last im HTWNET. Für die Mails gelten dieselben Restriktionen, wie sie für die universell nutzbaren Maillisten der Studiengänge festgelegt sind, u.a. die Längenbegrenzung auf max. 128 kB.
Das RZ ist nicht verpflichtet, auf zurückkommende Fehlermeldungen zu reagieren, die z.B. daraus resultieren, dass bei Mailweiterleitungen, die die Studierenden selbst vornehmen können, Fehler auftreten (Adresse falsch, Mailbox beim privaten Provider voll usw.)!
Es wird empfohlen, dass der StuRa 2 (max. 3) Mitglieder dem RZ benennt, die solche Mails an das RZ weiterleiten dürfen.
Die verschickten Mails werden max. 3 Monate aufbewahrt.

§ 6 Raumnutzung

(1) Die Räume Z 123 und Z 124 stehen dem StuRa zur eigenen Nutzung zur Verfügung.
(2) Die Fachschaftsräte (FSR) der Fakultäten sind in den Räumen Z 521 (7100), S 533 (7700) bzw. S 516/517 (7200, 7400, 7500, 7600, 7800) untergebracht. Die FSR verwalten diese Räume selbsttätig.
(3) Für alle anderen Räume sind Raumnutzungsanträge (mit Angabe der notwendigen Ausstattung) zu stellen.
(4) Der zentral verwaltete Beratungsraum S 523 wird auf der Grundlage vorliegender Raumanträge vorrangig für die Nutzung durch die studentischen Vertretungen (StuRa, FSR, faranto e.V.) zur Verfügung gestellt.

§ 7 Finanzwesen

muss noch abgesprochen und ergänzt werden

§ 8 Schlüsselvergabe

Der Studentenrat legt eigenverantwortlich fest, welche Mitglieder einen personengebundenen Schlüssel erhalten. Dabei ist die Anzahl der verfügbaren Schlüssel auf 23 Stück begrenzt.
Die Ausgabe durch das Sachgebiet Hausverwaltung erfolgt auf der Grundlage einer von der Kanzlerin bestätigten Liste.
Eine Weitergabe der Schlüssel an Dritte ist nicht gestattet.
Gegenüber der Hausverwaltung ist der unterzeichnende Empfänger verantwortlich für die ausgegeben Schlüssel.
Für die Räume der Fachschaften werden an je zwei, durch den Dekan der Fakultät bestätigte verantwortliche FSR- Mitglieder befristet Schlüssel durch die Hausverwaltung ausgegeben.
Jeweils ein Schlüssel für die Räume der studentischen Vertretungen befindet sich beim Wachschutz und kann auf Basis einer bestätigten Namensliste gegen Unterschrift leihweise entgegen genommen werden. Diese Listen sind zu bestätigen
für. durch - Studentenrat Kanzlerin, - Fachschaftsräte Dekan/in der jeweiligen Fakultät - faranto e.V. Kanzlerin.


§ 9 Zugang während der Schließzeiten der Hochschule

Der Zugang zur Hochschule während der in der Hausordnung festgelegten Schließzeiten ist für gewählte Mitglieder des Studentenrates und der Fachschaftsrates über den Wachdienst möglich. Die aktuellen Listen werden von der Kanzlerin beim Wachdienst hinterlegt. Zusätzlich kann der StuRa Personen bestimmen, die für ihn tätig sind und ebenfalls diese Berechtigung erhalten. Diese Liste ist vom Stura unterschrieben, der Kanzlerin vorzulegen und wird ebenfalls beim Wachdienst hinterlegt.


§ 10 Gremienblockzeiten

In den Zeiten

  • Dienstag 2.Woche ab 15 Uhr und
  • Dienstag 1.Woche ab 18:20 Uhr

werden keine Lehrveranstaltungen geplant.

§ 11 Wahlen

Die Wahlen zu den Organen der Studentenschaft (Fachschaftsrat, StuRa) werden, wenn der zeitliche Ablauf mit dem der Wahl der Vertreter in den Erweiterten Senat übereinstimmt, durch die Hochschulverwaltung in folgenden Punkten unterstützt:

  • Erstellung der Wählerverzeichnisse und der Wählerlisten
  • Versendung der Wahlbenachrichtigungen per E-Mail an die s-Nummer der Studierenden. (Dabei ist die Hochschulverwaltung nicht verpflichtet, auf zurückkommende Fehlermeldungen zu reagieren, die z. B. daraus resultieren, dass bei Mailweiterleitungen, die die Studierenden selbst vornehmen können, Fehler auftreten.),
  • Vervielfältigung der Stimmzettel auf der Grundlage der vom Wahlausschuss der Studentenschaft erstellten Muster,
  • Versendung der Briefwahlunterlagen und
  • Benachrichtigung der Gewählten und der nachrückenden Ersatzvertreter.


§ 12 Schlussbestimmungen

Diese Dienstvereinbarung tritt mit ihrer Veröffentlichung im internen Bereich der Homepage der HTW Dresden in Kraft und kann einvernehmlich unter Einhaltung der Schriftform von beiden Seiten jeder Zeit angepasst oder ergänzt werden.


Datum:


Kanzlerin StuRa


Anlage 1 Informationsverteiler des Dezernates Studienangelegenheiten - Planung der Termine Vorbereitungswoche - Informationsflyer für (ausländische) Studierende

Dezernates Technik - Aktuelle Baumaßnahmen - Wartungsarbeiten

Kanzlerbereiches - Neue Informationen des Rektorates

Anlage 2 Standorte der Schaukästen für Pinnwände Wird nachgeliefert


Anlage 3 Flächen für Werbeaktivitäten Bitte um Vorschläge vom StuRa bzgl. geplanter Flächen


Kommentierung zum Dokumententwurf HTW Dresden

Vorschlag über eine Vereinbarungen zwischen StuRa und Hochschulverwaltung

Allgemeine Grundsätze

(1) In dieser Vereinbarung sind Verfahren und Absprachen zwischen Hochschulverwaltung/Hochschulleitung und Studentinnen- und Studentenrat (StuRa) zur Nutzung der Ressourcen der Hochschule und der gegenseitigen Kommunikation festgelegt. Sie dienen als Ergänzung der Verwaltungsvorschriften im Verwaltungshandbuch der Hochschule, insbesondere der Hausordnung und der Schlüsselordnung.

entfallen
Hochschulverwaltung/Hochschulleitung sollte durch Rektorat ersetzt werden, da das Rektorat die Hochschule leitet und die Kanzlerin als Leiterin der Verwaltung Bestandteil für die Hochschulverwaltung ist.
Sie unsere Präambel Absatz 1.
Kann entfallen, da dieser Absatz durch die Absätze 2 und 3 unserer Präambel abdeckt ist.

(2) Beide Partner verpflichten sich zur Einhaltung von Ordnung und Sauberkeit in den Gebäuden und Außenanlagen der Hochschule und zum schonenden Umgang mit allen Ressourcen der Hochschule.

streichen
Unverschämtheit!
Es handelt sich hierbei um Selbstverständlichkeiten und daher stellt dieser Absatz eine Bagatelle der gesamten Ordnung dar.

(3) Auftretende Probleme werden unverzüglich angezeigt und zwischen Hochschulleitung und StuRa geklärt.

umformulieren
Bei auftretenden Problemen zwischen den Partnern bemühen sich alle Beteiligten um unverzügliche Lösung des Sachverhaltes.
siehe Leitlinien der Vereinbarung

(4) Der StuRa nennt namentlich die zuständigen Bearbeiter und für bestimmte Themen verantwortlichen Ansprechpartner, auf die in dieser Vereinbarung Bezug genommen wird.

umformulieren
Der StuRa gibt seine Untergliederung in Referate als Zuständigkeit für bestimmte Themen und diesbezüglichen Änderungen dem Rektorat bekannt. Die HTW Dresden informiert den StuRa über Änderung der Stellen und deren Besetzung in der Hochschulleitung und Hochschulverwaltung.
Die HTW Dresden verfügt nahezu über keine funktionsbezogenen Mail-Adressen (z.B. bolognaref@).
Als Bestandteil der Gliederung gibt der StuRa die jeweiligen Mail-Adressen der einzelnen Referate bekannt. Er trägt Sorge für die Weiterleitung der Mails.
Bedingt durch die Fluktuation und die Verteilung der Aufgaben auf mehrere Schultern wären häufig Änderungsmitteilungen notwendig.
Sollte für die HTW Dresden keine klare Zuständigkeit für das Thema erkenntlich sein, wendet sie sich an die Sprecherinnen und Sprecher sowie das Referat Studentische Selbstverwaltung und Organisation des StuRa.
vorschlagen
Die HTW Dresden gibt Meldungen über Änderung der Stellen und deren Besetzung in der Hochschulleitung und Hochschulverwaltung auf der Website (ggf. nur im internen Bereich) unter Bereitstellung eines RSS-Feed bekannt.
siehe Informationsaustausch (1)

Informationsdienste

umformuliert
Informationsaustausch

(1) Beide Partner informieren sich gegenseitig zeitnah über laufende Aktivitäten und Neuerungen. Zur Verbesserung der Transparenz nehmen sich die Partner gegenseitig in Verteiler auf. (siehe Anlage 1)

umformulieren
Zur Verbesserung der Transparenz wird der Partner aktiv frühzeitig über geplante sowie anstehende Aktivitäten und Neuerungen zu mindestens folgenden Themen informiert:
  • Belange der Studierenden
  • das und welche neuen Informationen bekannt sind.

In sofern die Verfolgung von Neuerung, Veränderung oder Entfernung nicht automatisiert abonierbar ist, sendet der Partner eine Mail. Der Informationsaustasuch zu den Themen erfolgt neben den hochschulweit zugänglichen Informationen und Dokumenten, sofern diese automatisiert abrufbar sind, in der Form von E-Mails

Zu diesen Themen erfolgt neben den hochschulweit zugänglichen Informationen und Dokumenten auf der jeweiligen Internetpräsenz die Information die Themen Sachverhalte in der Form einer Mail.
Die Partner entscheiden für sich eigenverantwortlich über den Bezug von Informationen und Dokumente auf der jeweiligen Internetpräsenzen, die eine automatisierte Verfolgung der Änderungen und Aktualisierung zulassen.
Beispiel Beschluss des Rektorates zur 2.W

Grund zur Nichtveröffentlichung

Die Partner bestimmen für sich eigenverantwortlich über die hochschulweit zugänglichen Informationen und Dokumenten auf der jeweiligen Internetpräsenzen, die eine automatisierte Verfolgung der Änderungen und Aktualisierung zulassen. Anderenfalls senden sich die Partner eine Mail zur Verfügbarkeit der neuen Information unter Angabe des Verweises zur Information auf der Website. Die Partner nehmen sich gegenseitig in Verteiler (siehe Anlage 1) auf.

(2) Bei der Erstellung des Hochschul-ABC (Redaktion StuRa unter Mitwirkung des Studentensekretariates) sind bezüglich der Sachinformationen das Rechenzentrum und das Dezernat Technik zum Korrekturlesen einzubeziehen.

umformulieren
Das Studentensekretariat stellt dem StuRa bis zum Ablauf des Redaktionsschlusses die gewünschten Änderungen der HTW Dresden zum Hochschul-ABC bereit. Die Sachinformationen hierfür stellen die Zentralen Einrichtungen, Dezernate oder weitere Stellen bereit.
Es sollten nicht einzelne Einrichtungen benannt werden. Etwa ist nicht benannt, dass auch das Prüfungsamt, wenn auch wie das Studentensekretariat Teil des Dezernates Studienangelegenheit ist, prüfen soll und kann.

(3) Insbesondere vor dem Rückmeldezeitraum werden alle für die Rückmeldung relevanten Informationen (z. B. Beitragsänderungen des StuRa-Anteils, Stand von Verhandlungen zum Semesterticket mit Geltungsbereich und aktuellem Betrag) dem Dezernat Studienangelegenheiten mitgeteilt.

umformulieren
Frühzeitig und möglichst vor dem Beginn des Rückmeldezeitraums wird das Studentensekretariat durch den StuRa mit möglichst detaillierten Informationen rund um das Einziehen der Beiträge versorgt.
Ab Einreichung der Beitragsordnung zur Genehmigung durch das Rektorat informiert es das Studentensekretariat.
ergänzt
Beiträge sind als Beiträge der Studentinnen- und Studentenschaft und erkennbar getrennt von Gebühren der Hochschule oder ähnlichen auszuweisen. Bei einem Ausweis der einzelnen Anteile des Beitrages der Studentinnen- und Studentenschaft sind diese gemäß der Beitragsordnung zu bezeichnen.
Das Rektorat stellt den Stellen der HTW Dresden benötigte Kopien zu den Ordnungen, insbesondere Beitragsordnung für das Studentensekretariat, zur Verfügung.

(4) Der StuRa ist inhaltlich für die in der Anlage 2 zusammengestellten Schaukästen und Pinnwände zuständig.

übernommen

(5) Über die Mailadresse info@stura.htw-dresden.de wird informiert, wenn Änderungen auf der Homepage unter Studium vorgenommen werden.

verschoben
zu Absatz 1 als insbesondere hinzuzufügen

(6) Pro Semester finden mindestens zwei gemeinsame Beratungen mit StuRa und der Hochschulleitung statt.

verschoben
zu Koordination und Abstimmung als Ergänzung jedoch mindestens zwei je Semester

(7) Der Informationsbildschirm im Eingangsfoyer kann durch Zusenden der vorbereiteten Datei an Frau Heider (2312) genutzt werden.

verschoben
zu Werbeaktivitäten als Für Darstellungen auf dem Monitor am Info-Point (Z 133) sind Dateien, mit den Präsentationen gemäß der Vorgaben hierfür aus dem internen Bereich der Website der HTW Dresden, an die Mitarbeiterin für Öffentlichkeitsarbeit des Rektorates per Mail zu senden. Die Präsentation können Es bedarf einer Zusendung von höchstens von zwei Werktagen vor dem ersten Tag der Darstellung.

Werbeaktivitäten

(1) Der StuRa kann eigenständig zum Bewerben von Veranstaltungen die in Anlage 3 verwendeten Flächen benutzen. Dazu ist eine Anzeige an deztechnik@htw-dresden.de mit Inhalt, Zeitpunkt und Zeitdauer mindestens eine Woche vor der Aktivität ausreichend. Das betrifft sowohl Plakate als auch Aufsteller.

umformulieren
Der StuRa kann eigenständig zum Bewerben von Veranstaltungen die in Anlage 3 verwendeten Flächen benutzen. Dazu ist eine Anzeige an das Dezernat Technik per E-Mail mit Betreff, Zeitpunkt und Zeitdauer mindestens eine Woche vor der Aktivität ausreichend.
Was dauert das so lange? Sollte es an den Kommunikationswegen liege, so sollte ergänzt werden welche Stellen der StuRa zu informieren hat, sollte er (wie üblich) weniger als eine Woche Vorlauf haben.
Bei mehreren Veranstaltungen in der HTW Dresden werden die Aufsteller entsprechend der Anzahl der zu bewerbenden Veranstaltungen aufgeteilt.
Rückgabe der Aufsteller (Wohin)?
siehe Nutzung von Werbeflächen

(2) Das Anbringen von Bannerwerbung ist vor Erstellung eines Banners bei der Kanzlerin zu beantragen.

umformulieren
Das Anbringen von Bannern bedarf der Genehmigung der Kanzlerin. In der Regel bringt das Dezernat Technik Banner an. In Fällen von Dringlichkeit kann der StuRa das Banner selbstständig anbringen.
siehe Nutzung von Werbeflächen

(3) Die Finanzierung von gemeinsamer Bannerwerbung am Z-Gebäude erfolgt gemeinsam mit Öffentlichkeitsarbeit, Dezernat Studienangelegenheiten und dem StuRa zu je einem Drittel.

umformulieren
Die Finanzierung von gemeinsamen Bannern der Partner erfolgt zu gleichen Teilen durch die Öffentlichkeitsarbeit der HTW Dresden, das Dezernat Studienangelegenheiten und den StuRa.
siehe Gemeinsame Kosten

(4) Der Druck des Hochschul-ABC wird hälftig vom StuRa und dem Dezernat Studienangelegenheiten getragen. Diese werden allen Studienanfängern mit den Immatrikulationsunterlagen zugeschickt.

umformulieren
Die Druckkosten des Hochschul-ABC werden zu gleichen Teilen vom StuRa und dem Dezernat Studienangelegenheiten getragen. Das Hochschul-ABC wird durch die HTW Dresden allen neuen Studierenden mit den Immatrikulationsunterlagen zugesandt.
siehe Gemeinsame Kosten

(5) Bei Informationsveranstaltungen wie Tag der offenen Tür, Begrüßung der Erstsemestler usw. beziehen sich die Partner gegenseitig in die Planung ein.

umformulieren
Bei Veranstaltungen wie Tag der offenen Tür, Erstsemestereinführung usw. beziehen sich die Partner gegenseitig in die Planung ein.
siehe Koordination und Abstimmung

Semesterticket-Rückerstattung

Für die Überweisung des anteiligen Semesterbeitrages für Semesterticket und Stundentenratsbeitrag an den StuRa werden folgende Termine festgelegt:

Sommersemester

Dez. Stud. an StuRa StuRa an SPNV/DVB 15.03. 01.05. 1. Abschlag (Zahlungseingänge bei 4100 zu diesem Zeitpunkt) 15.05. 01.06. 2. Abschlag – Überweisung Restbetrag VOR Beginn des Rückmeldezeitraums 01.10. laut Vertrag Endabrechnung Kein fixer Termin, z.B. 30.06.2011Beginn Rückmeldezeitraum für das WS 2011/12

Wintersemester

Dez. Stud. an StuRa StuRa an SPNV/DVB 15.08. 01.11. 1. Abschlag (Zahlungseingänge bei 4100 zu diesem Zeitpunkt) 15.11. 01.12. 2. Abschlag – Überweisung Restbetrag entfällt 05.12. Zwischenabrechnung per 31.12. 01.04. Endabrechnung

Zustimmung von allen Beteiligten:

  • mit Kalenderjahresschluss Endabrechnung vollziehen, d. h. per 31.12. für das WS
  • Nachkauf/Rückerstattung von 1/6 zum 15.01. zukünftig nicht mehr anbieten, spätester Termin für Anträge ist der 30.12. (Posteingang im StuRa)

Nutzung des zentralen Mailverteilers

Die HS-Leitung sichert dem StuRa zu, dass er alle Studierenden per E-Mail über wichtige Angelegenheiten informieren kann. Dazu wird der Text an die zentrale Service-Adresse des Rechenzentrums (service@rz.htw-dresden.de) geschickt, das die Weiterleitung vornimmt.
Es wird vereinbart, dass diese Weiterleitung spätestens am folgenden Arbeitstag (AT sind Mo-Fr) erfolgt, ggf. unter Berücksichtigung der aktuellen Last im HTWNET. Für die Mails gelten dieselben Restriktionen, wie sie für die universell nutzbaren Maillisten der Studiengänge festgelegt sind, u.a. die Längenbegrenzung auf max. 128 kB.
Das RZ ist nicht verpflichtet, auf zurückkommende Fehlermeldungen zu reagieren, die z.B. daraus resultieren, dass bei Mailweiterleitungen, die die Studierenden selbst vornehmen können, Fehler auftreten (Adresse falsch, Mailbox beim privaten Provider voll usw.)!
Es wird empfohlen, dass der StuRa 2 (max. 3) Mitglieder dem RZ benennt, die solche Mails an das RZ weiterleiten dürfen.
Die verschickten Mails werden max. 3 Monate aufbewahrt.

umformulieren
Die Hochschulleitung sichert den Organen der studentischen Selbstverwaltung zu, dass diese alle Studierenden per E-Mail kontaktieren können. Dazu stellte die HTW Dresden jedes Semester eine aktuelle Liste der Studiengruppenverteiler zur Verfügung damit sich die Organe entsprechende Verteiler selbst erstellen können.
Her mit de sNummern und zwar alle! (Für Umfragen!)
Aufbewahrung?

Raumnutzung

(1) Die Räume Z 123 und Z 124 stehen dem StuRa zur eigenen Nutzung zur Verfügung.
umformulieren

  • Ergänzung nach RLBau (m²)?

(2) Die Fachschaftsräte (FSR) der Fakultäten sind in den Räumen Z 521 (7100), S 533 (7700) bzw. S 516/517 (7200, 7400, 7500, 7600, 7800) untergebracht. Die FSR verwalten diese Räume selbsttätig.
übernehmen

Jede Fakultät stellt dem jeweiligen FSR Räume zur Verfügung.

(3) Für alle anderen Räume sind Raumnutzungsanträge (mit Angabe der notwendigen Ausstattung) zu stellen.

umformulieren
  1. ohne Technik nur Raumplanung
  2. Sonderveranstaltung
  3. Besuch von Hochschulfremden bei Veranstaltungen durch den StuRa (LSR)

(4) Der zentral verwaltete Beratungsraum S 523 wird auf der Grundlage vorliegender Raumanträge vorrangig für die Nutzung durch die studentischen Vertretungen (StuRa, FSR, faranto e.V.) zur Verfügung gestellt.

Alle Organe der student. Selbstverwaltung und studentische Vereine und Initiativen welche durch die student. Selbstverwaltung unterstützt werden. Dieses sind bei der HTW Dresden (wo gewünscht) anzuzeigen.

Finanzwesen

muss noch abgesprochen und ergänzt werden

Schlüsselvergabe

Der StuRa legt eigenverantwortlich fest, welche Mitglieder einen personengebundenen Schlüssel erhalten. Dabei ist die Anzahl der verfügbaren Schlüssel auf 23 Stück begrenzt.

umformulieren
Die studentischen Vertretungen (StuRa, FSR) legen eigenverantwortlich fest, welche Mitglieder einen personengebundenen Schlüssel zu deren Räumen erhalten. Der StuRa erhält dazu bis zu 23 Schlüssel von der Hausverwaltung.

Die Ausgabe durch das Sachgebiet Hausverwaltung erfolgt auf der Grundlage einer von der Kanzlerin bestätigten Liste.

Eine Weitergabe der Schlüssel an Dritte ist nicht gestattet.
übernehmen

Gegenüber der Hausverwaltung ist der unterzeichnende Empfänger verantwortlich für die ausgegeben Schlüssel.
ünernehmen für FSRs

Für die Räume der Fachschaften werden an je zwei, durch den Dekan der Fakultät bestätigte verantwortliche FSR- Mitglieder befristet Schlüssel durch die Hausverwaltung ausgegeben.

umformulieren
Für die Räume der Fachschaften können je bis zu zwei verantwortliche FSR-Mitglieder befristet Schlüssel durch die Hausverwaltung erhalten.

Jeweils ein Schlüssel für die Räume der studentischen Vertretungen befindet sich beim Wachschutz und kann auf Basis einer bestätigten Namensliste gegen Unterschrift leihweise entgegen genommen werden. übernehmen


Diese Listen sind zu bestätigen
für. durch - Studentenrat Kanzlerin, - Fachschaftsräte Dekan/in der jeweiligen Fakultät - faranto e.V. Kanzlerin.

Der StuRa noch die FSR können entscheidungen für Faranto treffen.

Zugang während der Schließzeiten der Hochschule

Der Zugang zur Hochschule während der in der Hausordnung festgelegten Schließzeiten ist für gewählte Mitglieder des Studentenrates und der Fachschaftsrates über den Wachdienst möglich. Die aktuellen Listen werden von der Kanzlerin beim Wachdienst hinterlegt. Zusätzlich kann der StuRa Personen bestimmen, die für ihn tätig sind und ebenfalls diese Berechtigung erhalten. Diese Liste ist vom Stura unterschrieben, der Kanzlerin vorzulegen und wird ebenfalls beim Wachdienst hinterlegt.

Gremienblockzeiten

In den Zeiten

  • Dienstag 2.Woche ab 15 Uhr und
  • Dienstag 1.Woche ab 18:20 Uhr

werden keine Lehrveranstaltungen geplant.

umformulieren

In den Zeiten,
  1. dienstags 1. Woche ab 18:30 Uhr und
  2. dienstags 2. Woche ab 15:00 Uhr
werden keine Veranstaltungen an der HTW Dresden geplant.
Dadurch wird entsprechend § 53 Abs. 4 Satz 1 SächsHSG sichergestellt, dass Studierenden kein Konflikt zwischen dem Besuch von Veranstaltungen an der HTW Dresden und dem Besuch von Sitzungen der Gremien entsteht. Darüber hinaus wird auch der Eigenschaft der Hochschul- beziehungsweise Fakultätsöffentlichkeit von Sitzung eine Grundlage gegeben.
Diese Maßnahme dient auch zur Unterstützung bei der Gewinnung neuer Mitwirkenden für die Selbstverwaltung der Hochschule sowie der Studentinnen- und Studentenschaft.

Wahlen

Die Wahlen zu den Organen der Studentenschaft (Fachschaftsrat, StuRa) werden, wenn der zeitliche Ablauf mit dem der Wahl der Vertreter in den Erweiterten Senat übereinstimmt, durch die Hochschulverwaltung in folgenden Punkten unterstützt:

  • Erstellung der Wählerverzeichnisse und der Wählerlisten
  • Versendung der Wahlbenachrichtigungen per E-Mail an die s-Nummer der Studierenden. (Dabei ist die Hochschulverwaltung nicht verpflichtet, auf zurückkommende Fehlermeldungen zu reagieren, die z. B. daraus resultieren, dass bei Mailweiterleitungen, die die Studierenden selbst vornehmen können, Fehler auftreten.),
  • Vervielfältigung der Stimmzettel auf der Grundlage der vom Wahlausschuss der Studentenschaft erstellten Muster,
  • Versendung der Briefwahlunterlagen und
  • Benachrichtigung der Gewählten und der nachrückenden Ersatzvertreter.

Schlussbestimmungen

Diese Dienstvereinbarung tritt mit ihrer Veröffentlichung im internen Bereich der Homepage der HTW Dresden in Kraft und kann einvernehmlich unter Einhaltung der Schriftform von beiden Seiten jeder Zeit angepasst oder ergänzt werden.

ändern
  • Inkraftreten mit Unterzeichnung


Datum:


Kanzlerin StuRa

Anlagen

Anlage Informationsverteiler

Informationsverteiler des Dezernates Studienangelegenheiten
  • Planung der Termine Vorbereitungswoche
  • Informationsflyer für (ausländische) Studierende
Dezernates Technik
  • Aktuelle Baumaßnahmen
  • Wartungsarbeiten
Kanzlerbereiches
  • Neue Informationen des Rektorates

Anlage Orte der Schaukästen des StuRa

Standorte der Schaukästen für Pinnwände

Wird nachgeliefert

Anlage Orte für Informationsflächen des StuRa

Flächen für Werbeaktivitäten

Bitte um Vorschläge vom StuRa bzgl. geplanter Flächen