Nichtveranlagungsbescheinigung
Der StuRa muss seine erwirtschaften Kapitalerträge nicht versteuern, da das Organ einer Körperschaft im Sinne des § 44a Abs. 4 und Abs. 8 EStG ist.
Es wird, auf Antrag, von der zuständigen Behörde eine Nichtveranlagungsbescheinigung, in der Regel für 3 Jahre, ausgestellt.
Das zuständige Finanzamt ist das Finanzamt Dresden III.
Bescheide
Ordnungsnummer | Gültigkeit |
---|---|
3203/000149025067 | 2009-01-01 - 2011-12-31 |
nicht bekannt | 2012-01-01 - 2014-12-31 |