Rektorat HTW Dresden

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Das Rektorat ist wie die Geschäftsführung unserer HTW Dresden.

Rechtsgrundlage

§ 83 SächsHSG

Zusammensetzung

Die Zusammensetzung des Rektorates regelt § 83 Absatz 1 Satz 2 SächsHSG und die Grundordnung HTW Dresden.

Als Prorektorinnen und Prorektoren können auch Studentinnen und Studenten Mitglied des Rektorates werden, ein studentisches Mitglied im Rektorat.

Ämter

Das Rektorat besteht an unserer HTW Dresden aus: