Entgelt
Die Abrechnung des Entgeltes für die Angestellten erfolgt seit Oktober 2010 durch das Lohnsteuerbüro Acon. Ansprechpartnerin ist Frau Gursinsky.
Bis spätestens zum 20. jeden Monats werden vom Lohnsteuerbüro die monatlichen Gehaltsunterlagen an den StuRa versendet.
Fristen für Beitragszahlung
- Krankenversicherung bis xx jeden Monats
- Lohnsteuer quartalsweise zum xx
- Berufsgenossenschaft (VBG) jährlich zum xx
Grundlage Gehaltsermittlung
Die Grundlage ergibt sich aus dem TV-L. Dieser ist gemäß Arbeitsvertrag vereinbart.
Krankenversicherung
Lohnsteuer
Als Teilkörperschaft der HTW Dresden müsste der StuRa gemeinsam mit der Hochschule die Lohnsteuer über die Steuernummer der HTW Dresden an das Finanzamt abführen. Eine gemeinsame Veranlagung von Hochschule und StuRa ist laut der Hochschulverwaltung (Personal/Finanzen Frau Schwarz u. Frau xx vom Dezernat Personalangelegenheiten) über die Bezügestelle derzeit nicht möglich. Daher hat der StuRa, wie der StuRa TU Dresden, eine eigene Steuernummer, die ausschließlich für die Abführung von Lohnsteuer verwendet werden darf, beim Finanzamt Dresden III beantragt (Ansprechpartnerin Frau xx).
Berufsgenossenschaft
Seit 2008 sind alle StuRä in Sachsen verpflichtet alle eigenen Angestellten über eine Berufsgenossenschaftsnummer zu versichern. Dies wird damit begründet, dass die StuRä eigenständige Arbeitgeber sind und die Hochschule nicht als Arbeitgeber auftritt (telefonischer Auskunft VBG Niederlassung Dresden im Nov. 2010). Seit dem besitzt der StuRa eine eine Berufsgenossenschaftnummer der VBG.