Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden
Die Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden, kurz HTW Dresden, ist unsere Hochschule. Es ist nicht die, sondern unsere HTW Dresden, denn wir Studentinnen und Studenten sollten uns als größte Mitgliedergruppe für sie zu maßgeblichen Anteil mitverantwortlich wahrnehmen.
Struktur
zentrale Organe
Diese Organe sind durch das SächsHSG festgelegt (Hier sollte bald auf des KSS-Wiki verwiesen werden.):
Verwaltung HTW Dresden
zentrale Einrichtungen HTW Dresden
Lage
Friedrich-List-Platz 1, 01069 Dresden, in Wikimapia
Bezeichnung
Historie der Bezeichnung
Mindestens seit 1999 und bis zum Außerkrafttreten des SächsHG Ende 2008[1] hieß unserer HTW Dresden Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden (FH). Danach entfiel der Anhang (FH).
Mit Inkrafttreten des SächsHSG Anfang 2009[2] und bis zum Inkrafttreten des SächsHSFG (während der Bezeichnung SächsHSG) am 2012-11-18[3] hieß unsere HTW Dresden schlicht Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden.
Seit dem Gesetz zur Änderung hochschulrechtlicher Bestimmungen am 2012-11-18[4] heißt unsere HTW Dresden Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden – Hochschule für angewandte Wissenschaften.
- Im Übrigen war der Wunsch seitens einer Vielzahl von FHs in Sachsen eigentlich nur, dass die allgemeine Bezeichnung Fachhochschulen als Bezeichnung der Art von Hochschule (und damit Bezeichnung der Gruppe von Hochschulen im Hochschulgesetz) zu Hochschulen für angewandte Wissenschaften geändert wird. Auf Grund von der handwerklich schlechten Leistung aller Verantwortlichen für diese Novelle (Regierung CDU/FDP) kam die komplett neue Firmung heraus.
- Seitens unserer HTW Dresden wird die Änderung herzlich ignoriert.
fehlerhafte Bezeichnung
Es ist relativ häufig, beispielsweise bei Meta-Daten von Dateien, erkennbar, anachroistische Bezeichnungen verwendet werden.
Wer einen Anhang (FH) sieht, kann davon ausgehen, dass seit Beginn 2009 etwas verpasst wurde.
Leider ist dies ein guter Indikator für mangelde Professionalität bzw. bürokratische Gebaren von übergeordneter Stelle.