Belange der Studentinnen- und Studentenschaft

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Grundsätzlich gibt es die Aufgaben der Studentinnen- und Studentenschaft. Da diese aber gesetzlich und nicht nur von der Studentinnen- und Studentenschaft festgelegt sind, kann es darüber hinaus auch Weiteres geben. Die Gesamtheit der Aufgaben wäre dann als Belange der Studentinnen- und Studentenschaft zu verstehen.

Die Studentinnen- und Studentenschaft kann und sollte sich neben der Erfüllung der Aufgaben der Studentinnen- und Studentenschaft weiteren eigenen Arbeitsbereichen widmen.

allgemein

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politisch

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Angebote

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spezielle

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