Entgelt
Lohnberechnung
Die Lohnberechnung erfolgt seit 01. Oktober 2010 durch das Lohnsteuerbüro Acon.
Bis spätestens zum 20. jeden Monats werden vom Lohnsteuerbüro die monatlichen Gehaltsunterlagen an den StuRa versendet.
Fristen für Beitragszahlung
- Krankenversicherung bis xx jeden Monats
- Lohnsteuer quartalsweise zum xx
- Berufsgenossenschaft (VBG) jährlich zum xx
Grundlage Gehaltsermittlung
Der StuRa zahlt gemäß Tarifvertrag der Länder (TVL).
Lohnsteuer
Als Teilkörperschaft des HTW müsste der StuRa gemeinsam mit der Hochschule die Lohnsteuer über die Steuernummer der HTW an das Finanzamt abführen. Eine gemeinsame Veranlagung von Hochschule und StuRa ist laut der Hochschulverwaltung (Personal/Finanzen Frau Schwarz u. Frau xx) über die Bezügestelle derzeit nicht möglich. Daher hat der StuRa, wie der StuRa TUD, eine eigene Steuernummer, die ausschließlich für die Lohnsteuerabführung verwendet werden darf, beim Finanzamt Dresden III beantragt (Ansprechpartner Frau xx).
Berufsgenossenschaft
Seit 2008 sind alle StuRä in Sachsen verpflichtet alle eigenen Angestellten über eine Berufsgenossenschaftsnummer zu versichern. Dies wird damit begründet, dass die StuRä eigenständige Arbeitgeber sind und die Hochschule nicht als Arbeitgeber auftritt.