Protest
Der Ausdruck Protest (lat.) bedeutet:
- Protestor (spätlateinisch): öffentlich als Zeuge auftreten, beweisen; öffentlich aussagen, laut verkünden
- Widerspruch, Einspruch und Demonstration/Kundgebung im privaten wie auch öffentlichen Bereich
- bezeichnet eine öffentliche Reaktion auf bestimmte Ereignisse oder Situationen: ursprünglich als Bekräftigung und Unterstützung von etwas, heute normalerweise als Ausdruck des Widerstands, der Weigerung und Gegnerschaft gebraucht. Protestierende versuchen, mit dem Protest, öffentlich und machtvoll, Einfluss ihrer Ansichten auf die öffentliche Meinung oder die herrschende Politik zu bewirken, oder in direkter Aktion Veränderungen selbst zu erzielen.
Formen des Protestes
- Besetzung
- Boykottaktionen
- Demonstrationen und Protestmärsche
- Was tun wenn's brennt? (ein paar liegen im StuRa)
- Flaggenverbrennung (Achtung: § 90a StGB!)
- gewaltloser Widerstand
- Hungerstreik
- Kommunikationsguerilla
- Online-Protest
- Protestsongs
- Samisdat bzw. Flugblattaktionen
- Streik
- Sabotage
- Sitzblockade
- ist i.d.R. keine Nötigung, auch wenn dass gerne von der Polizei behauptet wird (siehe Urteil BVerfG AZ 1 BvR 718/89 von 1995)
- Bundesverfassungsgericht: Sitzblockaden geniessen Schutz des Grundgesetzes, wenn sie einen politischen Zweck verfolgen (Beschluss vom 11.März 2011
- Sit-In: A Tactical Analysis, By Aaron Kreider
- Ziviler Ungehorsam
- Graffiti