Studentische Vertretungen
Die studentischen Vertretungen sollen die Interessen von uns Studentinnen und Studenten unserer HTW Dresden vertreten. Dies geschieht in einer Vielzahl von Gremien.
Selbstverwaltung der Studentinnen- und Studentenschaft
Basis der studentischen Vertretungen ist die Selbstverwaltung der Studentinnen- und Studentenschaft. Hierbei können sich alle Studentinnen und Studenten organisiert. Dazu dienen die Organe der Studentinnen- und Studentenschaft.
In unserer Studentinnen- und Studentenschaft gibt es:
- den Wahlausschuss
- die FSRs (als die Organe der Fachschaften)
- den StuRa (als das Organ der gesamten Studentinnen- und Studentenschaft)
Es gibt auch Selbstverwaltung über unsere Studentinnen- und Studentenschaft hinaus.
- KSS (als Gesamtheit aller Studentinnen- und Studentenräte Sachsen)
- fzs (als nicht gesetzlich verfasster und daher als Verein organisierter Zusammenschluss aller " zentralen Organe der Studentinnen und Studentenschaften"; hier sind wir, als StuRa gegenwärtig nicht aktiv)
- BuFaTas (als Gesamtheit aller FSRs bzw. Fachschaften einer Fachrichtung]]
Mitwirkung bei der Selbstverwaltung der Hochschule
Aus Aktiven der Vertretungen der Selbstverwaltung der Studentinnen- und Studentenschaft heraus sollten Mitglieder sich an der Selbstverwaltung der Hochschule beteiligen und die Positionen der jeweiligen Organe der Studentinnen- und Studentenschaft vertreten.
Gegenwärtig ist nur dort eine Vertretung der Studentinnen und Studenten unserer Studentinnen- und Studentenschaft gegeben, wo diese durch das SächsHSG vorgeschrieben ist. An unserer HTW Dresden gibt es daher studentische Vertretungen:
- die Fakultätsräte (der einzelnen Fakultäten)
- Studienkommissionen (der einzelnen Studiengänge)
- Prüfungsausschüsse (gemäß den Prüfungsordnungen
- den Senat und den Erweiterten Senat
Des Weiteren gibt es weitere zahlreiche Kommissionen die mit studentische Vertreterinnen und Vertretern besetzt werden, da diese notwendig und zweckmäßig sind.
Es wäre auch möglich an unserer HTW Dresden studentische Vertretungen in fast allen anderen Organen der Hochschule einzuführen. Das geschieht jedoch nur nicht, da dafür der politische Wille in "der Hochschulleitung" nicht da ist.
- die Dekanate (der einzelnen Fakultäten) als Mitglied als Prodekanin oder Prodekan
- das Rektorat als Mitglied als Prorektorin oder Prorektor
- den Hochschulrat