Prorektorinnen und Prorektoren HTW Dresden
Könnte auch eine Studentin oder ein Student gemäß SächsHSG sein.
Rechtsgrundlage
Ansprechstelle für die Studentinnen- und Studentenschaft
In der Begründung zum SächsHSG Zu § 83 Rektorat Zu Absatz 1 heißt es in Satz 3: Im Falle der Erweiterung des Rektorats soll ein Prorektor [...] Ansprechpartner der Studentenschaft sein.
Unklar ist, wer die Ansprechperson von den Prorektorinnen und Prorektoren sein soll. Eine klare Aussage dazu gibt es nicht.