StuRa:Vereinbarung StuRa und HTW Dresden

Aus Wiki StuRa HTW Dresden
Zur Navigation springen Zur Suche springen

In einigen Gesprächen zwischen der Kanzlerin und Denny wurde festgestellt, dass eine Vielzahl von Dingen unklar zwischen der Hochschulleitung und den Organen der Studentinnen und Studentenschaft sind. Um das Zusammenwirken zu fixieren, wurde durch die Beteiligten 2009 die Erstellung einer "Kooperationsvereinbarung" verabredet.

Während der Übernahme des Amtes des Rektors durch Herrn Prof. Roland Stenzel und der anhaltenden Kritik, u.a. von PaulRiegel, entstanden 2010 auch ein Dialog mit der Hochschulleitung.

Mögliche Inhalte

Hochschulleitung

Verwaltung HTW Dresden

  • Verwendung / Nutzung des HTW-Logos im StuRa-Logo(im Dok.)
  • Verwendung der Bezeichnung 'StuRa' oder 'Studentinnen- und Studentenrat' gemäß des Beschlusses (Sitzung 09-05-05 TOP 9)
  • Nutzung von Dienst-Kfz
  • besserer Informationsrücklauf bei aktuellen Problemen / Themen
  • Raumnutzung
    • Räume des StuRa und der FSRs
    • Büromaterial
      • Verbrauchsgüter (gemäß Materialkatalog)
      • Grundausstattung an Technik
      • Mobiliar
    • Einlassgenehmigung außerhalb der Öffnungszeiten für StuRa + FSRs (gemäß der Schlüsselberechtigungen)
    • allgemeingültiger Raumnutzungsvertrag
      • grundsätzliche Genehmigung zur Nutzung von Räumlichkeiten, wenn diese nicht bereits belegt sind
      • kein Erheben von Gebühren für Veranstaltungen, die Organe der Studentinnen- und Studentenschaft veranstalten
  • jährliche "übliche" Nutzung des PAB für
  • SeTicket - DezStud (StudSek) - entgeltfrei!
  • Aufdruck - Entwertung
  • Abrechnung Semesterticket
  • Der StuRa erhält vom DezStud die Anzahl der Semesterticketnutzer sowie die Überweisung der Semesterticketbeiträge zu folgend Terminen
      • SS 31.05. und 15.05.
      • WS 30.09. und 15.11.
  • Beitrag an die Studentinnen- und Studentenschaft
    • Die Hochschule überweist dem StuRa am 15.05. bzw. 15.11. die Beiträge für die Studentinnen- und Studentenschaft.
  • Bezug von Büromaterial
  • Möglichkeit alle Studis per Mail zu erreichen
    • Bereitstellung eines Mail-Verteilers (für einheitliche Mails an alle)
    • Bereitstellung aller Mail-Adressen nach s-Nummern (für Mails für Umfragen mit unterschiedlichen Zugängen)
  • Bereitstellung von statistischen Daten zu Studis durch das StudSek

Interessierte

Dokumententwurf

Kooperationsvereinbarung

zwischen dem

Rektorat der
Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden
- vertreten durch den Rektor -
Friedrich-List-Platz 1
01069 Dresden

(nachfolgend Rektorat genannt)

und dem

Studentinnen- und Studentenrat der
Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden
- vertreten durch die Sprecherinnen und Sprecher -
Friedrich-List-Platz 1
01069 Dresden

(nachfolgend StuRa genannt)

Präambel

Im Mittelpunkt des Wirkens aller Mitglieder und Angehörigen der HTW Dresden liegt die ständige und umfassende Sicherung der Bedingungen unseres Hochschullebens. Ferner wird die Verbesserung für alle Beteiligten im Einzelnen, wie im Gesamten angestrebt. Mit der vorliegenden Vereinbarung soll diesem gemeinsamen Bestreben, unberührt von Gesetzen und Ordnungen, ein weiterer Rahmen gegeben und mit Inhalten gefüllt werden.

Da in der Auseinandersetzung die auftretenden Unterschiede zu bestimmten Sachfragen gelegentlich in den Vordergrund rücken, legt diese Vereinbarung die Gemeinsamkeiten und getroffenen Übereinstimmungen dauerhaft fest und stellt die Zusammenarbeit sowie gegenseitige Unterstützung in den Vordergrund, um eben diese zu verbessern.

Da auch unsere Hochschule, nicht allein durch die relativ schnell wechselnden Studierenden, ständigen Änderungen unterworfen ist, soll diese Vereinbarung die getroffenen Absprachen, zwischen dem Rektorat und der Gesamtheit der studentischen Selbstverwaltung, festhalten und somit eine Grundlage für die Nachvollziehbarkeit schaffen.

Leitlinien der Vereinbarung

  1. Gegenstände zu denen keine Übereinstimmung erreicht wird, werden in einem gegenseitigen Forderungskatalog dargestellt. An der Prüfung zur Umsetzung der Forderungen bemühen sich alle Beteiligten.

Koordination und Abstimmung

  1. Regelmäßige Koordinierungsgespräche
  2. Informationsaustausch

Die Kooperationspartner kommen überein, folgende Informationen regelmäßig auszutauschen:

  • geplante Änderungen zu studienrelevanten Themen

Zugangsberechtigung

  1. Das Rektorat ermöglicht allen Mitgliedern und Mitwirkenden der studentischen Selbstverwaltung, des StuRa bzw. den FSRs, jederzeit und uneingeschränkt Zugang zu deren Räumen in der HTW Dresden.
  2. Die Zugangsberechtigungen zu den Räumen, auch außerhalb der Öffnungszeiten, wird beim Wachdienst durch eine entsprechende Schlüsselliste nachgewiesen. Diese Schlüsselliste wird vom jeweiligen Organ in eigener Verantwortung erstellt und dem Wachdienst sowie der Verwaltung der HTW Dresden zur Kenntnis gegeben. Beim Zugang außerhalb der Öffnungszeiten ist der Studentenausweis, notfalls der Personalausweis, vorzuzeigen.

Semesterbeitrag und Studierendenzahlen

  1. Das Dezernat Studienangelegenheiten überweist spätestens 14 Tage nach dem Ende des Rückmeldezeitraumes einen Abschlag in Höhe von zwei Dritteln von dem vereinnahmten Beitrag für das Semesterticket sowie dem Beitrag für die Studierendenschaft an den StuRa. Die Schlussrechnung und Abschlusszahlung erfolgt spätestens 14 Tage nach Vorlesungsbeginn.
  1. Das Dezernat Studienangelegenheiten übermittelt mit der Schlussrechnung die Anzahl der zurückgemeldeten Studenten und neu immatrikulierten Studenten aufgeschlüsselt nach Fakultäten und Studiengängen.

Semesterticket

Das Dezernat Studienangelegenheiten und konkret das Studentensekretariat unterstützen den StuRa bei der Einhaltung der sich aus den abgeschlossenen Verträgen zu den Semestertickets ergebenden Verpflichtungen nach Kräften, z.B. stellt das Studentensekretariat die geforderten Muster der Semestertickets in ausreichendem Maße und rechtzeitig zur Verfügung. Der StuRa achtet bei Abschluss der Verträge zu den Semestertickets darauf, dass die sich daraus ergebenden Verpflichtungen vom Studentensekretariat eingehalten werden können und hält ggf. dazu mit diesem Rücksprache. Nach Abschluss eines neuen Vertrags zum Semesterticket stellt der StuRa dem Dezernat Studienangelegenheiten eine entsprechende Kopie des Vertrages zur Verfügung.

Bei der Bearbeitung von Befreiung, Rückerstattung und Nachkauf des Semestertickets legen alle Beteiligten Wert darauf die Bürokratie für beide Seiten möglichst gering zu halten.

Zum Beginn jeden Semesters übermittelt das Dezernat Studienangelegenheiten dem StuRa eine Abrechnung der vereinnahmten Semesterticketbeiträge . Diese Abrechnung enthält die Gesamtanzahl der an der HTW Dresden eingeschriebenen Studenten aufgeschlüsselt nach Anzahl der Studenten die den Beitrag für das Semesterticket eingezahlt haben und die Anzahl der nach § 8 der Beitragsordnung der StudentInnenschaft befreiten Studenten. Bei der Abrechnung, der nach § 8 befreiten Studenten, ist zu unterscheiden, ob diese gemäß Absatz 1 oder Absatz 2 befreit sind. Im Falle des Absatz 1 wird eine weitere Unterscheidung entsprechend der Nummer 1 bis 3 vorgenommen.

Spätestens zum 15. März bzw. 15. Oktober überweist das Dezernat Studienangelegenheiten die Beiträge zum Semesterticket an den StuRa.

Zum Ende jeden Semesters übermittelt das Studentensekretariat dem StuRa die Gesamtzahl der Studenten ohne Semesterticket.

Nutzung des Logos der HTW Dresden

  1. Der StuRa darf das Logo der HTW Dresden in seinem eigenen Logo uneingeschränkt nutzen.
  2. Die Nutzung des Logos der HTW Dresden als Bestandteil eines anderen Logos bedarf der vorherigen Zustimmung der HTW Dresden.

Materialbeschaffung

  1. Der StuRa und die FSRs erhalten jährlich ein Budget in Höhe von 2.500,- Euro zur Beschaffung von Büromaterialien über die Stelle für den zentralen Einkauf der HTW Dresden. Büromaterialien für die FSRs, die über die Stelle für den zentralen Einkauf beschafft werden, werden zentral über den StuRa bezogen.
  2. Die HTW Dresden übernimmt die anfallenden Telefonkosten des StuRa bis zu einer Höhe von 600,- Euro jährlich.

sonstiges

  1. Die Fakultäten und die FSRs können unberührt von dieser Vereinbarung eigene Vereinbarungen schließen.

Laufzeit und Kündigung

  1. Diese Vereinbarung und ihre Ergänzungen, sofern nichts anderes bestimmt ist, sind auf unbestimmte Zeit geschlossen.
  2. Eine Kündigung dieser Vereinbarung oder Teilen davon bedürfen einer vorherigen Beratung der vereinbarungsschließenden Parteien zu diesem Thema.

Weitere Vereinbarungen

Sollten einzelne Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Kooperationspartner werden sich in einem solchen Fall in gegenseitigem Einvernehmen um eine Vertragsergänzung im Sinne des ursprünglich Gewollten bemühen.

Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform.