Aufwandsentschädigungsordnung

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Die Aufwandsentschädigungsordnung, kurz AE-O, der Name sagt es, ist die Ordnung zur Reglung von AE.

Grundlage[Bearbeiten]

Entstehung[Bearbeiten]

Seit Jahren, mindestens zwischen 2009 und 2014, gab es ewige und erfolglose Debatten zum Thema AE. Nach Jahren kristallisierte sich heraus, dass es ein natürliches Misstrauen zum "Bereichern" durch AE gab und die Forderung nach Richtlinien zum Definieren (von Grenzen) entstand. Es hieß diesbezüglich immer sinngemäß: Da muss aber klar sein, dass sich dann kein Mensch Haufen Aufwandsentschädigung einstecken kann. Letztlich hieß das, dass ein Ordnung mit den Reglungen gefasst werden musste. Selbst das zog sich über mehrere Legislaturen, denn den Aufwand wollen kein (kaum ein) Mensch bewältigen.

2012 lag der erste Entwurf vor. Es kam sogar zur Zustimmung. Jedoch hatten "skeptische" Kräfte dafür gesorgt, dass die Reglungen nur arg zeitlich begrenzt in Kraft trat, was zur Unbrauchbarkeit und schlichtweg mangelnden Bestand führte. 2013 gab es dann wieder nur "Versuche".

In der Legislatur (des StuRa) 2014 kam es dann zum erneuten und dann auch "erfolgreichen" Angehen des Erlasses einer AE-O.

Konzeption[Bearbeiten]

Dokument[Bearbeiten]

Siehe auch[Bearbeiten]