Bearbeiten von „Entgelt“
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Der [[StuRa]] legt das Entgelt nach dem [[TV-L]] (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder) fest. | Der [[StuRa]] legt das Entgelt nach dem [[TV-L]] (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder) fest. | ||
Ob das so sein muss, ist unklar. Jedoch wird das seit 2010 - mit der ersten Stelle [[Angestellte | Ob das so sein muss, ist unklar. Jedoch wird das seit 2010 - mit der ersten Stelle [[Angestellte:Abschaffung der Minijob-Stellen|nach abgeschafften Minijob-Stellen]] - als Selbstverständlichkeit angenommen. | ||
Individuelle - also vom [[TV-L]] losgelöste - [[Angestellte/Arbeitsverträge]] hätten auch den Nachteil, dass sich nicht einfach an den "üblichen" Reglungen - wie sie sonst im öffentlichen Dienst in [[Sachsen]] gängig sind - orientiert werden kann. Ein Nachfragen "Wie ist das denn gemäß TV-L?" wäre nicht möglich. | Individuelle - also vom [[TV-L]] losgelöste - [[Angestellte/Arbeitsverträge]] hätten auch den Nachteil, dass sich nicht einfach an den "üblichen" Reglungen - wie sie sonst im öffentlichen Dienst in [[Sachsen]] gängig sind - orientiert werden kann. Ein Nachfragen "Wie ist das denn gemäß TV-L?" wäre nicht möglich. | ||
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== [[wikipedia:de:Entgeltabrechnung | Entgeltabrechnung]] == | == [[wikipedia:de:Entgeltabrechnung | Entgeltabrechnung]] == | ||
=== | === Entgeltabrechnung über eine [[wikipedia:de:Steuerberatung|Steuerberatung]] === | ||
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Der [[StuRa]] erledigt die [[wikipedia:de:Entgeltabrechnung | Entgeltabrechnung]] nicht selbst. | Der [[StuRa]] erledigt die [[wikipedia:de:Entgeltabrechnung | Entgeltabrechnung]] nicht selbst. | ||
Eigentlich wäre es ideal, wenn die [[Hochschulverwaltung]] die [[Entgelt]]abrechnung für den [[StuRa]] erledigen könnte. Das tut sie aber leider nicht. (Wieso eigentlich?) | Eigentlich wäre es das ideal, wenn die [[Hochschulverwaltung]] die [[Entgelt]]abrechnung für den [[StuRa]] erledigen könnte. Das tut sie aber leider nicht. (Wieso eigentlich?) | ||
Der [[StuRa]] lässt die [[wikipedia:de:Entgeltabrechnung | Entgeltabrechnung]] als Dienstleistung von einer externen Firma erledigen. | Der [[StuRa]] lässt die [[wikipedia:de:Entgeltabrechnung | Entgeltabrechnung]] als Dienstleistung von einer externen Firma erledigen. | ||
=== über [[a.con]] === | |||
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Die [[Entgeltabrechnungen | Abrechnung des Entgeltes]] für die [[Angestellte]]n erfolgt seit Oktober 2010 durch die [[a.con Steuerberatungsgesellschaft mbH]]. Ansprechpartnerin ist Sylvia Büttig. (Birgitt Gursinsky war es zuvor.) Auch mit anderen, etwa Romy Burock, fanden Absprachen statt. | |||
Üblicher Weise wird einfach per Mail an lohn at steuer-dresden.de kommuniziert. | |||
Der einzige<!-- 2020-11 --> auffindbare Vertrag ist von 2019-0d. | |||
Bis spätestens zum 20. jeden Monats werden vom [[a.con]] die monatlichen Gehaltsunterlagen an den [[StuRa]] versendet. | |||
== Fristen für Beitragszahlung == | |||
* Krankenversicherung bis xx jeden Monats | * Krankenversicherung bis xx jeden Monats | ||
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* Berufsgenossenschaft (VBG) jährlich zum 16. Mai | * Berufsgenossenschaft (VBG) jährlich zum 16. Mai | ||
== Grundlage Gehaltsermittlung == | |||
Die Grundlage ergibt sich aus dem [[TV-L]]. Dieser ist gemäß Arbeitsvertrag vereinbart. | Die Grundlage ergibt sich aus dem [[TV-L]]. Dieser ist gemäß Arbeitsvertrag vereinbart. | ||
=== Krankenversicherung === | |||
Der [[StuRa]] ist verpflichtet eine [[wikipedia:de:Umlage U1 | Umlage U1]] zu zahlen. (Wer weniger als 30 [[Angestellte]] hat, muss für die [[wikipedia:de:Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall | Entgeltfortzahlung]] einzahlen, um 80 % dieser Aufwendungen zurückerstatten lassen zu können.) | Der [[StuRa]] ist verpflichtet eine [[wikipedia:de:Umlage U1 | Umlage U1]] zu zahlen. (Wer weniger als 30 [[Angestellte]] hat, muss für die [[wikipedia:de:Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall | Entgeltfortzahlung]] einzahlen, um 80 % dieser Aufwendungen zurückerstatten lassen zu können.) | ||
=== Lohnsteuer === | |||
Der [[StuRa]] muss selbstverständlich für [[Angestellte]] [[wikipedia:de:Lohnsteuer (Deutschland)|Lohnsteuer]] abführen. | Der [[StuRa]] muss selbstverständlich für [[Angestellte]] [[wikipedia:de:Lohnsteuer (Deutschland)|Lohnsteuer]] abführen. | ||
==== eigene Steuernummer für Lohnsteuer ==== | |||
Der [[StuRa]] hat eine eigene [[Steuernummer]], die ausschließlich für die Abführung von Lohnsteuer verwendet werden darf, beim Finanzamt Dresden III beantragt (Ansprechpartnerin Frau xx). (Beispielsweise ist das beim [[StuRa TU Dresden]] auch so.) | Der [[StuRa]] hat eine eigene [[Steuernummer]], die ausschließlich für die Abführung von Lohnsteuer verwendet werden darf, beim Finanzamt Dresden III beantragt (Ansprechpartnerin Frau xx). (Beispielsweise ist das beim [[StuRa TU Dresden]] auch so.) | ||
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Als [[Teilkörperschaft]] der [[HTW Dresden]] müsste der [[StuRa]] gemeinsam mit der [[Hochschule]] die Lohnsteuer über die Steuernummer der [[HTW Dresden]] an das [[Finanzamt]] abführen. Eine gemeinsame Veranlagung von [[Hochschule]] und [[StuRa]] ist laut der [[Hochschulverwaltung]] (Personal/Finanzen Frau Schwarz u. Frau xx vom [[Dezernat Personalangelegenheiten]]) über die [[Bezügestelle]] derzeit nicht möglich. | Als [[Teilkörperschaft]] der [[HTW Dresden]] müsste der [[StuRa]] gemeinsam mit der [[Hochschule]] die Lohnsteuer über die Steuernummer der [[HTW Dresden]] an das [[Finanzamt]] abführen. Eine gemeinsame Veranlagung von [[Hochschule]] und [[StuRa]] ist laut der [[Hochschulverwaltung]] (Personal/Finanzen Frau Schwarz u. Frau xx vom [[Dezernat Personalangelegenheiten]]) über die [[Bezügestelle]] derzeit nicht möglich. | ||
=== [[Berufsgenossenschaft]] === | |||
Seit 2008 sind alle [[StuRä in Sachsen]] verpflichtet alle eigenen [[Angestellten]] über eine eigene Berufsgenossenschaftsnummer zu versichern. Dies wird damit begründet, dass die [[StuRä]] eigenständige Arbeitgeber sind und die Hochschule nicht als Arbeitgeber auftritt (telefonischer Auskunft [[VBG]] Niederlassung Dresden im Nov. 2010). Seit dem besitzt der [[StuRa]] eine Kundennummer bei der Berufsgenossenschaft [[VBG]]. | Seit 2008 sind alle [[StuRä in Sachsen]] verpflichtet alle eigenen [[Angestellten]] über eine eigene Berufsgenossenschaftsnummer zu versichern. Dies wird damit begründet, dass die [[StuRä]] eigenständige Arbeitgeber sind und die Hochschule nicht als Arbeitgeber auftritt (telefonischer Auskunft [[VBG]] Niederlassung Dresden im Nov. 2010). Seit dem besitzt der [[StuRa]] eine Kundennummer bei der Berufsgenossenschaft [[VBG]]. | ||
== Siehe auch == | == Siehe auch == |