Klage
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Nach einer Ablehnung eines Widerspruchs bleibt wohl nur die Klage, um gegen eine Entscheidung der Hochschule vorzugehen. Nahezu immer handelt es sich um öffentliches Recht.
Nach einer Ablehnung eines Widerspruchs bleibt wohl nur die Klage, um gegen eine Entscheidung der Hochschule vorzugehen. Nahezu immer handelt es sich um öffentliches Recht.