Nutzungsrichtlinie: Unterschied zwischen den Versionen

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## schließt (offen stehende) Fenster
## schließt (offen stehende) Fenster
## verschließt die Zugangstüren.
## verschließt die Zugangstüren.
=== § Benutzen des Kühlschrank ===
Speisen und Getränke ohne Namen im Kühlschrank gehören der Allgemeinheit.
Alle Lebensmittel die drei Tage über dem Mindesthaltbarkeitsdatum liegen oder sichtbar verkommen sind, sollen entsorgt werden.


== Abschnitt Rechentechnik ==
== Abschnitt Rechentechnik ==

Version vom 6. Mai 2015, 14:03 Uhr

Die Nutzungsrichtlinie ist keine wirkliche "Ordnung". Aktuell soll sie als Hinweise und Bitten widerspiegeln.

Sollten (Über-)Motivierte irgendwann wirklich ein derartiges Dokument tatsächlich "beschließen" lassen wollen, so möge es als Richtlinie (Art der Rechtsnorm) gefasst werden.

Abschnitt Arbeitsräume

§ Schlüssel

§ Betreten der Arbeitsräume und der HTW Dresden

Beim Betreten der HTW Dresden während der Schließzeit melden sich die Personen gemäß Hausordnung HTW Dresden beim Wachdienst an.

§ Benutzung von Arbeitsplätzen

Es sollte darauf geachtet werden, dass eigene Utensilien möglichst an einem zentralen Punkt "verwaltet" werden.

§ Verlassen des Arbeitsplatzes

Beim Verlassen des einzelnen Arbeitsplatzes sind alle Platz befindlichen Utensilien sachgerecht aufzuräumen. Es wird somit erreicht, dass kommende Nutzerinnen und Nutzer des Arbeitsplatzes unverzüglich mit Freude das Arbeiten beginnen könnten.

§ Verlassen der Arbeitsräume und der HTW Dresden

  1. Beim Verlassen der HTW Dresden während der Schließzeit melden sich die Personen gemäß Hausordnung HTW Dresden beim Wachdienst ab.
  2. Mindestens die letzte den Raum verlassende Person
    1. schalte die Rechner aus
    2. schließt (offen stehende) Fenster
    3. verschließt die Zugangstüren.

§ Benutzen des Kühlschrank

Speisen und Getränke ohne Namen im Kühlschrank gehören der Allgemeinheit. Alle Lebensmittel die drei Tage über dem Mindesthaltbarkeitsdatum liegen oder sichtbar verkommen sind, sollen entsorgt werden.

Abschnitt Rechentechnik

in Anlehnung an Rechnernutzungsrichtlinie des Studentenrates der TU Dresden

Abschnitt Küche

Genutztes Geschirr ist der Spülmaschine "zuzuführen".