Prüfungsausschuss
Ein Prüfungsausschuss, kurz PA, ist eine Art Ausschuss, der Entscheidungen zu Prüfungsangelegenheiten, wie Modalitäten, Wiederholungen und Anerkennungen, trifft.
Gemäß § 34 Absatz 1 Nummer 14 SächsHSG wird der Prüfungsausschuss auch als sogenanntes Prüfungsorgan bezeichnet. Er zählt, etwa im Sinne der Nichtanrechnung der Studienzeit durch Mitwirkung, nicht als Organ der Hochschule.
Ein Prüfungsausschuss untersteht, ähnlich eine StuKo, dem jeweiligen Fakultätsrat, der die Prüfungsordnung erließ. Ein Prüfungsausschuss kann für mehrere Studiengänge (Prüfungsordnungen) zuständig sein.
Grundlage[Bearbeiten]
- § 34 Absatz 1 Nummer 14 SächsHSG
- jeweilige Prüfungsordnung
Womit sollten sich Studentinnen und Studenten an den Prüfungsausschuss wenden?[Bearbeiten]
Beim zuständigen Prüfungsausschuss kann
- eine Zweitkorrektur der oder
- ein Widerspruch gegen eine
Prüfung schriftlich beantragt werden.
Formblätter liegen dazu aktuell nicht vor. Ein einfaches Anschreiben, in dem das eigene Anliegen geschildert wird, ist daher ausreichend.
Liste der Prüfungsausschüsse[Bearbeiten]
Fakultät | Vorsitzende/r | Telefon | Raum |
---|---|---|---|
Bauingenieurwesen/Architektur (B/A) | Prof. Dr.-Ing. Reinhold Uhlig | 2440 | Z 527 |
Elektrotechnik (E) | Prof. Dr.-Ing. Gudrun Flach | 2723 | Z 436 |
Geoinformation (GI) | Prof. Dipl.-Ing. Ernst-Dietrich Hoffmeister | 3418 | Z 730 |
Gestaltung (G) | Prof. Bernd Neander | 2280 | S 427a |
Informatik/Mathematik (I/M) | Information auf nicht unmittelbar einsehbar | ||
Landbau/Landespflege (L/L) | Prof. Dr. Renée Drewes-Alvarez | 3530 | P2 207 |
Maschinenbau/Verfahrenstechnik (M/V) | Prof. Dr.-Ing. Florian Kramer | 2330 | Z 331 |
Wirtschaftswissenschaften (W) | Prof. Dr. jur. habil. Willi Vock | 2521 | Z 719 |