Rückmeldung

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Rückmeldung ist die form- und fristgerecht Anmeldung zum Weiterstudium, die zu jedem Semester erfolgen muss. Eine fehlende Rückmeldung führt zur Exmatrikulation.

Die Reglung für unsere HTW Dresden findet sich in § 11 Rückmeldung der ImmaO. Gemäß der Website erfolgt die Rückmeldung durch Bezahlung des Semesterbeitrages.

Im Übrigen wird in der Verwaltung HTW Dresden Rückmeldung oftmals auch mit RM abgekürzt.

per Selbstbedienungsterminal[Bearbeiten]

per Überweisung[Bearbeiten]

Die Zahlung des Semesterbeitrages per Überweisung erfolgt an die Hauptkasse Sachsen. Es ist für die Zuordnung in der ersten Zeile vom Überweisungsträger das SBKZ und in der zweiten Zeile die Matrikelnummer und der Name anzugeben. Das SBKZ muss an der ersten Stelle der ersten Zeile beginnen, da es sonnst zu Problemen bei der Buchung kommen kann.

Rückmeldezeitraum[Bearbeiten]

Der Rückmeldezeitraum ergibt sich aus dem Studienjahresablaufplan. Dort gibt einen Zeile Rückmeldungszeitraum für das Folgesemester.

Im Übrigen wird in der Verwaltung HTW Dresden Rückmeldezeitraum oftmals auch mit RMZ abgekürzt.

Frist zur Rückmeldung[Bearbeiten]

Mit Ende des Rückmeldezeitraumes ergibt sich die Frist zur Rückmeldung. Nach dem Ablauf der Frist kann mindestens die sogenannte Verwaltungsgebühr für verspätete Rückmeldung erhoben werden, um den zusätzlichen Aufwand der Hochschulverwaltung zu bestreiten.

Siehe auch[Bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten]