Rechtsgutachten

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Rechtsgutachten dienen zur Bewertung der Auslegung von Rechtsnormen und sollen damit zur Schaffung von Klarheit dienen. Oftmals kann auch ein oder mehrere Gerichtsurteile weiterhelfen.

Recherche[Bearbeiten]

Zuerst sollte recherchiert werden, ob bereits ein entsprechendes oder sehr ähnliches Rechtsgutachten existiert. Neben einer Recherche im StuRa, sollten die angeschlossenen Stellen, wie Rektorat (für unsere HTW Dresden), KSS, StuWe oder DGB, befragt werden. Selbstverständlich sollte das nicht getan werden, wenn mit dieser Stelle der Streifall besteht. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte oder Derartige können dazu befragt werden.

Erstellung[Bearbeiten]

Sollte kein Rechtsgutachten oder vergleichbares recherchierbar sein, kann beschlossen werden, ein Gutachten erstellen zu lassen.

Ein Rechtsgutachten muss von Sachverständigen, bei Rechtsgutachten fast ausschließlich Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, erstellt sein.

Angebote zur Erstellung[Bearbeiten]

Es sollten mehrere Sachverständige (Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte) angefragt werden.