Rektorat HTW Dresden: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 22. Mai 2010, 05:13 Uhr

Das Rektorat ist wie die Geschäftsführung unserer HTW Dresden.

Rechtsgrundlage

§ 83 SächsHSG

Zusammensetzung

Die Zusammensetzung des Rektorates regelt § 83 Absatz 1 Satz 2 SächsHSG und die Grundordnung HTW Dresden.

Als Prorektorinnen und Prorektoren können auch Studentinnen und Studenten Mitglied des Rektorates werden.

Ämter

Das Rektorat besteht an unserer HTW Dresden aus: