Bearbeiten von „StuRa:Ordnung zur Stipendienvergabe im Rahmen des Nationalen Stipendienprogramms/Dokument“
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=== § 1 Gegenstand, Zweck und Grundlage der Förderung === | === § 1 Gegenstand, Zweck und Grundlage der Förderung === | ||
# Diese Ordnung regelt die Umsetzung des Gesetzes zur Schaf7fung eines nationalen Stipendienprogramms (Stipendienprogramm-Gesetz-StipG) vom 21. Juli 2010 (BGBl. I S. 957), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Dezember 2010 (BGBl. I, S. 2204), und der Verordnung zur Durchführung des Stipendienprogramm-Gesetzes (Stipendienprogramm-Verordnung-StipV) vom 20. Dezember 2010 (BGBl. I S. 2197) an der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden. | # Diese Ordnung regelt die Umsetzung des Gesetzes zur Schaf7fung eines nationalen Stipendienprogramms (Stipendienprogramm-Gesetz-StipG) vom 21. Juli 2010 (BGBl. I S. 957), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Dezember 2010 (BGBl. I, S. 2204), | ||
und der Verordnung zur Durchführung des Stipendienprogramm-Gesetzes (Stipendienprogramm-Verordnung-StipV) vom 20. Dezember 2010 (BGBl. I S. 2197) an der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden. | |||
# Zur Förderung besonders begabter Studienbewerber und Studierender, die jeweils hervorragende Leistungen in Studium und Beruf erwarten lassen oder bereits erbracht haben, werden von der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden auf Antrag Stipendien im Rahmen des Nationalen Stipendienprogramms vergeben. | # Zur Förderung besonders begabter Studienbewerber und Studierender, die jeweils hervorragende Leistungen in Studium und Beruf erwarten lassen oder bereits erbracht haben, werden von der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden auf Antrag Stipendien im Rahmen des Nationalen Stipendienprogramms vergeben. | ||
=== § 2 Förderfähige Studierende und Studienbewerber === | === § 2 Förderfähige Studierende und Studienbewerber === | ||
# Das Stipendienprogramm richtet sich an besonders begabte und leistungsstarke | # Das Stipendienprogramm richtet sich an besonders begabte und leistungsstarke |