Bearbeiten von „StuRa:Ordnung zur Stipendienvergabe im Rahmen des Nationalen Stipendienprogramms/Dokument“
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=== § 3 Ausschreibung === | === § 3 Ausschreibung === | ||
# Die zu vergebenden Stipendien werden vom Prorektor für Lehre und Studium der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden in der Regel jährlich im Internet und in Aushängen der Fakultäten sowie an weiteren Stellen für Bekanntmachungen der Hochschule ausgeschrieben. | # Die zu vergebenden Stipendien werden vom Prorektor für Lehre und Studium der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden in der Regel jährlich im Internet und in Aushängen der Fakultäten sowie an weiteren Stellen für Bekanntmachungen der | ||
Hochschule ausgeschrieben. | |||
# Mit der Ausschreibung werden die voraussichtliche Zahl der Stipendien und gegebenenfalls die Zweckbindung eines Teils der Stipendien bekannt gemacht. Die Höchstzahl der zu vergebenden Stipendien richtet sich nach den vom Bund in einem gestaffelten Verfahren zur Verfügung gestellten und den hierzu ergänzend durch die Hochschule einzuwerbenden Mitteln von privater Seite. | # Mit der Ausschreibung werden die voraussichtliche Zahl der Stipendien und gegebenenfalls die Zweckbindung eines Teils der Stipendien bekannt gemacht. Die Höchstzahl der zu vergebenden Stipendien richtet sich nach den vom Bund in einem gestaffelten Verfahren zur Verfügung gestellten und den hierzu ergänzend durch die Hochschule einzuwerbenden Mitteln von privater Seite. | ||
# Die Ausschreibung enthält weitere Angaben, betreffend: | # Die Ausschreibung enthält weitere Angaben, betreffend: |