StuRa:Studentinnen- und Studentenrat/Grundordnung/Dokument: Unterschied zwischen den Versionen

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=== § kooptierte Mitglieder ===
=== § kooptierte Mitglieder ===


== Abschnitt Ämter ==
== Abschnitt Ämter im StuRa ==
 
=== § Ausschüsse ===
* können alle Mitglieder des studentischen Hochschulrates sein
* werden jeweils durch den StuRa gewählt
 
=== § Beauftragte ===
werden jeweils durch den StuRa gewählt


=== § Referatsleitungen ===
=== § Referatsleitungen ===
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=== § Sprecherinnen und Sprecher ===
=== § Sprecherinnen und Sprecher ===
werden jeweils durch den StuRa gewählt
== Abschnitt Ämter für den StuRa ==
=== § Ausschüsse der Studentinnen- und Studentenschaft ===
werden jeweils durch den StuRa gewählt
werden jeweils durch den StuRa gewählt


=== § Mitglieder des LSR ===
=== § Mitglieder des LSR ===
werden jeweils durch den StuRa gewählt
=== § Mitglieder des VR ===
werden jeweils durch den StuRa gewählt
werden jeweils durch den StuRa gewählt



Version vom 25. April 2011, 04:32 Uhr

Abschließend soll hier immer das aktuelle Dokument Grundordnung StuRa stehen.

Dies Seite vorübergehend als Arbeitsoberfläche zur Erstellung der Grundordnung StuRa durch den Ausschuss Ordnungen des StuRa.

Dazu ergänzend werden eine Begründung und Erklärung erstellt.

§ Organe

  1. Plenum (Gesamtheit der Gewählten)
  2. Sprecherinnen und Sprecher (Gesamtheit)
  3. Mitglieder des LSR des StuRa HTW Dresden (Gesamtheit der gewählten Vertretung)

Abschnitt Zusammensetzung

§ gewählte Mitglieder

bis zu drei für jeden FSR

§ assoziierte Mitglieder

Kraft Amtes

  1. Referatsleitungen
  2. Sprechrinnen und Sprecher
  3. Mitglieder des LSR (Gesamtheit der gewählten Vertretung für den StuRa HTW Dresden)
  4. Mitglied des VR

auf Antrag (der keine Zustimmung bedarf)

  1. vorgeschlagene Mitglieder der Senatskommissionen

§ kooptierte Mitglieder

Abschnitt Ämter im StuRa

§ Ausschüsse

  • können alle Mitglieder des studentischen Hochschulrates sein
  • werden jeweils durch den StuRa gewählt

§ Beauftragte

werden jeweils durch den StuRa gewählt

§ Referatsleitungen

werden jeweils durch den StuRa gewählt

§ Bereichsleitungen

werden jeweils durch die zuständige Referatsleitung bestellt

§ Sprecherinnen und Sprecher

werden jeweils durch den StuRa gewählt

Abschnitt Ämter für den StuRa

§ Ausschüsse der Studentinnen- und Studentenschaft

werden jeweils durch den StuRa gewählt

§ Mitglieder des LSR

werden jeweils durch den StuRa gewählt

§ Mitglieder des VR

werden jeweils durch den StuRa gewählt

Abschnitt weiters

§ Interessenvertretung

  1. ausländische Studentinnen und Studenten gemäß § 27 Absatz 1 Nummer 5 durch Referat Internationales im Zusammenwirken mit faranto e.V.
  2. SHK
  3. Fernstudium
  4. kooperatives Studium