StuRa:Studentinnen- und Studentenrat/Grundordnung/Dokument: Unterschied zwischen den Versionen

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Dazu ergänzend werden eine [[Studentinnen- und Studentenrat/Grundordnung/Begründung | Begründung]] und [[Studentinnen- und Studentenrat/Grundordnung/Erklärung | Erklärung]] erstellt.
Dazu ergänzend werden eine [[Studentinnen- und Studentenrat/Grundordnung/Begründung | Begründung]] und [[Studentinnen- und Studentenrat/Grundordnung/Erklärung | Erklärung]] erstellt.
== Abschnitt Zusammensetzung ==
=== § Mitglieder ===
# Jeder FSR wählt drei Mitglieder zu seiner Vertretung.
# Weitere Mitglieder können bei Übernahme einer Funktion dem StuRa angehören.
=== § Gliederung ===
Der StuRa setzt sich zusammen aus den
# Organen,
# Ausschüssen,
# Referaten und
# Beauftragten.
== Abschnitt Organe ==


=== § Organe ===
=== § Organe ===
# Plenum (Gesamtheit der Gewählten)
Organe des StuRa sind:
# Sprecherinnen und Sprecher (Gesamtheit)
# das Plenum (Gesamtheit der Gewählten)
# Mitglieder des LSR des StuRa HTW Dresden (Gesamtheit der gewählten Vertretung)
# die Sprecherinnen und Sprecher (Gesamtheit)
# die Mitglieder des LSR des StuRa HTW Dresden (Gesamtheit der gewählten Vertretung)


== Abschnitt Zusammensetzung ==
=== § Plenum ===
# Im Plenum sind alle zur Vertretung der FSR gewählten Mitglieder stimmberechtigt.<!-- Das Plenum sind alle zur Vertretung der FSR gewählten Mitglieder. -->
# Das Plenum ist insbesondere zuständig für:
## die Beschlussfassung über Ordnungen der Studentinnen- und Studentenschaft
## die Wahl und Abwahl der
### Sprecherinnen und Sprecher,
### Referatsleitungen,
### Beauftragten,
### Mitglieder des LSR des StuRa HTW Dresden,
### Mitglieder des VR des StuRa HTW Dresden
### weiteren Beauftragten der Studentinnen- und Studentenschaft
## Vorschlag für die Wahl zu
### SK,
### Wahlausschuss der Hochschule und
### ...
## Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung der Studentinnen- und Studentenschaft,
 
=== § Sprecherinnen und Sprecher ===
# Die Sprecherinnen und Sprecher vertreten die Studentinnen- und Studentenschaft nach außen.
# Beschlüsse im Falle der Dringlichkeit <!-- noch "ordentlich" ausformulieren -->
 
=== § Mitglieder des LSR ===
# Die Mitglieder des LSR des StuRa HTW Dresden vertreten diesen für die Belange der KSS wie die Sprecherinnen und Sprecher.
 
== Abschnitt Gliederung ==


=== § gewählte Mitglieder ===
=== § Ausschüsse ===
bis zu drei für jeden FSR
Ausschüsse des StuRa sind
# Grundordnungen der Studentinnen- und Studentenschaft
# Ordnungen des StuRa
# Finanzielles


=== § assoziierte Mitglieder ===
=== § Referate ===
Kraft Amtes
Referate des StuRa sind:
# Referatsleitungen
# Finanzen
# Sprechrinnen und Sprecher
# studentische Selbstverwaltung & Organisation
# Mitglieder des LSR (Gesamtheit der gewählten Vertretung für den StuRa HTW Dresden)
# Studium
# Mitglied des VR
# Hochschulpolitik
auf Antrag (der keine Zustimmung bedarf)
# Soziales
# vorgeschlagene Mitglieder der Senatskommissionen
# Qualitätsmanagement
# Öffentlichkeitsarbeit
# Internationales
# Kultur
# Sport


=== § kooptierte Mitglieder ===
=== § Beauftragte ===
Beauftragte des StuRa sind:
# Gleichstellung
# Datenschutz


== Abschnitt Ämter im StuRa ==
== Abschnitt Ämter im StuRa ==
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=== § Beauftragte ===
=== § Beauftragte ===
werden jeweils durch den StuRa gewählt
* werden jeweils durch den StuRa gewählt
 
# Beauftragte wirkt im Zuständigkeitsbereich auf die Herstellung auf die Vermeidung von Nachteilen für Mitglieder und Angehörige der Hochschule hin. Sie unterbreitet Vorschläge und nehmen Stellung zu allen berührenden Angelegenheiten ihrer Belange. Sie hat das Recht auf Einsichtnahme in alle Unterlagen.
# Der StuRa sorgt für angemessene Arbeitsbedingungen der Beauftragten und unterrichtet sie rechtzeitig über alles für die Erfüllung ihrer Aufgaben Erforderliche.


=== § Referatsleitungen ===
=== § Referatsleitungen ===
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=== § Sprecherinnen und Sprecher ===
=== § Sprecherinnen und Sprecher ===
* werden jeweils durch den StuRa gewählt
* werden jeweils durch den StuRa gewählt
# Die Sprecherinnen und Sprecher vertreten die Studentinnen- und Studentenschaft nach außen.


== Abschnitt Ämter für den StuRa ==
== Abschnitt Ämter für den StuRa ==

Version vom 25. April 2011, 07:18 Uhr

Abschließend soll hier immer das aktuelle Dokument Grundordnung des Studentinnen- und Studentenrates stehen.

Dies Seite vorübergehend als Arbeitsoberfläche zur Erstellung der Grundordnung StuRa durch den Ausschuss Ordnungen des StuRa.

Dazu ergänzend werden eine Begründung und Erklärung erstellt.

Abschnitt Zusammensetzung

§ Mitglieder

  1. Jeder FSR wählt drei Mitglieder zu seiner Vertretung.
  2. Weitere Mitglieder können bei Übernahme einer Funktion dem StuRa angehören.

§ Gliederung

Der StuRa setzt sich zusammen aus den

  1. Organen,
  2. Ausschüssen,
  3. Referaten und
  4. Beauftragten.

Abschnitt Organe

§ Organe

Organe des StuRa sind:

  1. das Plenum (Gesamtheit der Gewählten)
  2. die Sprecherinnen und Sprecher (Gesamtheit)
  3. die Mitglieder des LSR des StuRa HTW Dresden (Gesamtheit der gewählten Vertretung)

§ Plenum

  1. Im Plenum sind alle zur Vertretung der FSR gewählten Mitglieder stimmberechtigt.
  2. Das Plenum ist insbesondere zuständig für:
    1. die Beschlussfassung über Ordnungen der Studentinnen- und Studentenschaft
    2. die Wahl und Abwahl der
      1. Sprecherinnen und Sprecher,
      2. Referatsleitungen,
      3. Beauftragten,
      4. Mitglieder des LSR des StuRa HTW Dresden,
      5. Mitglieder des VR des StuRa HTW Dresden
      6. weiteren Beauftragten der Studentinnen- und Studentenschaft
    3. Vorschlag für die Wahl zu
      1. SK,
      2. Wahlausschuss der Hochschule und
      3. ...
    4. Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung der Studentinnen- und Studentenschaft,

§ Sprecherinnen und Sprecher

  1. Die Sprecherinnen und Sprecher vertreten die Studentinnen- und Studentenschaft nach außen.
  2. Beschlüsse im Falle der Dringlichkeit

§ Mitglieder des LSR

  1. Die Mitglieder des LSR des StuRa HTW Dresden vertreten diesen für die Belange der KSS wie die Sprecherinnen und Sprecher.

Abschnitt Gliederung

§ Ausschüsse

Ausschüsse des StuRa sind

  1. Grundordnungen der Studentinnen- und Studentenschaft
  2. Ordnungen des StuRa
  3. Finanzielles

§ Referate

Referate des StuRa sind:

  1. Finanzen
  2. studentische Selbstverwaltung & Organisation
  3. Studium
  4. Hochschulpolitik
  5. Soziales
  6. Qualitätsmanagement
  7. Öffentlichkeitsarbeit
  8. Internationales
  9. Kultur
  10. Sport

§ Beauftragte

Beauftragte des StuRa sind:

  1. Gleichstellung
  2. Datenschutz

Abschnitt Ämter im StuRa

§ Ausschüsse

  • können alle Mitglieder des studentischen Hochschulrates sein
  • werden jeweils durch den StuRa gewählt
  • Vorsitz? (Einladung, Vorbereitung, Sitzungsleitung, Protokollerstellung)

§ Beauftragte

  • werden jeweils durch den StuRa gewählt
  1. Beauftragte wirkt im Zuständigkeitsbereich auf die Herstellung auf die Vermeidung von Nachteilen für Mitglieder und Angehörige der Hochschule hin. Sie unterbreitet Vorschläge und nehmen Stellung zu allen berührenden Angelegenheiten ihrer Belange. Sie hat das Recht auf Einsichtnahme in alle Unterlagen.
  2. Der StuRa sorgt für angemessene Arbeitsbedingungen der Beauftragten und unterrichtet sie rechtzeitig über alles für die Erfüllung ihrer Aufgaben Erforderliche.

§ Referatsleitungen

  • werden jeweils durch den StuRa gewählt
  1. Die Referate vollziehen die Beschlüsse der Organe der Studentinnen- und Studentenschaft.

§ Bereichsleitungen

  • werden jeweils durch die zuständige Referatsleitung bestellt
  1. Der Bereich Sitzungsleitung soll aus mindestens drei Mitglieder bestehen. Der Bereich Sitzungsleitung bereitet die Sitzungen des StuRa vor und führt den Vorsitz im StuRa.

§ Sprecherinnen und Sprecher

  • werden jeweils durch den StuRa gewählt

Abschnitt Ämter für den StuRa

§ Ausschüsse der Studentinnen- und Studentenschaft

werden jeweils durch den StuRa gewählt

§ Mitglieder des LSR

werden jeweils durch den StuRa gewählt

§ Mitglieder des VR

werden jeweils durch den StuRa gewählt

Abschnitt weiters

§ Interessenvertretung

  1. ausländische Studentinnen und Studenten gemäß § 27 Absatz 1 Nummer 5 durch Referat Internationales im Zusammenwirken mit faranto e.V.
  2. SHK
  3. Fernstudium
  4. kooperatives Studium