Bearbeiten von „StuRa Diskussion:Ordnung zur Stipendienvergabe im Rahmen des Nationalen Stipendienprogramms/Dokument“
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Die Bearbeitung kann rückgängig gemacht werden. Bitte prüfe den Vergleich unten, um sicherzustellen, dass du dies tun möchtest, und veröffentliche dann unten deine Änderungen, um die Bearbeitung rückgängig zu machen.
Aktuelle Version | Dein Text | ||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
== 1. Antrag: Vertragung == | == 1. Antrag: Vertragung == | ||
Der Senat möge beschließen, | Der Senat möge beschließen, dass der Tagesordnungspunkt 6 "Beratung und Beschluss der Ordnung zur Stipendienvergabe im Rahmen des Nationalen Stipendienprogramm" vertagt wird. | ||
; Begründung: Bei der Erarbeitung der Ordnung wurden | ; Begründung: Bei der Erarbeitung der Ordnung wurden keine Studierenden beteiligt. | ||
== 2. Antrag: Gleichberechtigung von allen Studierenden == | |||
Der Senat möge beschließen, dass § 5 Abs. 2 S. 2 gestrichen wird. | |||
Streiche: | |||
Hierfür werden proportionale Anteile entsprechend der Zahl der eingeschriebenen Studierenden je Fakultät, ausgenommen Doktoranden, zugrunde gelegt. | |||
; Begründung: | ; Begründung: Hohe Differenzen der Studierendenanzahl in den Fakultäten und somit ungerechte Verteilung. Jeder Studierende muss unabhängig von der Fakultät förderbar sein. | ||
== 3. Antrag: ersetze die Kommission durch einen tatsächlichen Ausschuss der Fakultäten == | == 3. Antrag: ersetze die Kommission durch einen tatsächlichen Ausschuss der Fakultäten == | ||
Zeile 29: | Zeile 28: | ||
=== Nach sich ziehende Änderungen === | === Nach sich ziehende Änderungen === | ||
§ 4 Abs. 2 | |||
Streiche: Auswahlkommission; | |||
Ersetzen durch: Ausschuss | |||
§ 7 Abs. 1: | |||
Streiche: Die Auswahlkommission schlägt dem Rektorat eine Liste von Studierenden bzw. Studienbewerbern vor, denen ein Stipendium gewährt werden soll. | |||
Ersetze: Der Ausschuss beschließt die Vergabe der Stipendien. | |||
Abs. 2 entfällt | |||
§ 10 Abs. 1 S. 1: | |||
Ersetze: Auswahlkommission; | |||
Durch: Ausschuss | |||
== Antrag 4: Förderungsmöglichkeit von Master-Studierenden mit Diplomabschluss == | == Antrag 4: Förderungsmöglichkeit von Master-Studierenden mit Diplomabschluss == | ||
§ 8 Abs. 1 b: | § 8 Abs. 1 b: | ||
bei Studienbewerbern für einen Masterstudiengang die Dauer und Abschlussnote des Bachelorstudiums bzw. Diplomstudiums und ggf. der ECTS-Rang. | |||
; Begründung: Diplomanten im Masterstudium haben ebenfalls Anspruch auf ein Stipendium. | |||
== sollte Antrag 3 abgelehnt werden - Antrag 5: Auswahlkommission als Senatsausschuss == | == sollte Antrag 3 abgelehnt werden - Antrag 5: Auswahlkommission als Senatsausschuss == | ||
Der Senat möge beschließen, dass § 6 wie folgt ersetzt wird: | Der Senat möge beschließen, dass § 6 wie folgt ersetzt wird: | ||
# '' | # ''Die HTW Dresden richtet einen Senatsausschuss zur Vergabe von Stipendien ein. Den Vorsitz hat in der Regel der Prorektor für Lehre und Studium | ||
Der Prorektor für Lehre und Studium kann im Einverneh-men mit dem Rektorat durch einen durch Rektoratsbeschluss benannten Vertreter aus dem Kreis der Hochschullehrer vertreten werden. | |||
# ''Dem Ausschuss gehören neben dem Vorsitzenden folgende Mitglieder an: | # ''Dem Ausschuss gehören neben dem Vorsitzenden folgende Mitglieder an: | ||
## '' | ## ''4 Hochschullehrer aus dem Senat, | ||
## ''die 4 | ## ''die 4 studentischen Senatoren und | ||
## ''die Gleichstellungsbeauftragte der Hochschule | ## ''die Gleichstellungsbeauftragte der Hochschule | ||
# ''Der Ausschuss entscheidet mit einfacher Mehrheit der Stimmen der Anwesenden. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende. | # ''Der Ausschuss entscheidet mit einfacher Mehrheit der Stimmen der Anwesenden. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende. | ||
# ''Der Ausschuss kann Mitglieder mit beratender Stimme einladen. | # ''Der Ausschuss kann Mitglieder mit beratender Stimme einladen. | ||
; Begründung: | ; Begründung: | ||
=== Nach sich ziehende Änderungen === | === Nach sich ziehende Änderungen === | ||
§ 4 Abs. 2 | |||
Streiche: Auswahlkommission; | |||
Ersetzen durch: Ausschuss | |||
§ 7 Abs. 1: | |||
Streiche: Die Auswahlkommission schlägt dem Rektorat eine Liste von Studierenden bzw. Stu-dienbewerbern vor, denen ein Stipendium gewährt werden soll. | |||
Ersetze: Der Ausschuss beschließt die Vergabe der Stipendien. | |||
Abs. 2 entfällt | |||
§ 10 Abs. 1 S. 1: | |||
Ersetze: Auswahlkommission; | |||
Durch: Ausschuss | |||
-- [[ChristianSchneider]] + [[DanielaKuenzler]] + [[ElisaLoewe]] + [[InkaBischof]] + [[SvenHoser]] + [[Benutzer:PaulRiegel|PaulRiegel]] 22:37, 16. Mai 2011 (CEST) | -- [[ChristianSchneider]] + [[DanielaKuenzler]] + [[ElisaLoewe]] + [[InkaBischof]] + [[SvenHoser]] + [[Benutzer:PaulRiegel|PaulRiegel]] 22:37, 16. Mai 2011 (CEST) |