Bearbeiten von „StuRa Diskussion:Ordnung zur Stipendienvergabe im Rahmen des Nationalen Stipendienprogramms/Dokument“
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; Begründung: Bei der Erarbeitung der Ordnung wurden die Studentinnen und Studenten nicht beteiligt. Es erscheint wichtig insbesondere die Belange der Mitgliedergruppe, an die sich der Gegenstand der Ordnung richtet, durch ihre Vertretung einzubeziehen. | ; Begründung: Bei der Erarbeitung der Ordnung wurden die Studentinnen und Studenten nicht beteiligt. Es erscheint wichtig insbesondere die Belange der Mitgliedergruppe, an die sich der Gegenstand der Ordnung richtet, durch ihre Vertretung einzubeziehen. | ||
== 2. Antrag: Gleichberechtigung von allen Studierenden == | == 2. Antrag: Gleichberechtigung von allen Studierenden == | ||
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; Begründung: Die unterschiedliche Anzahl von Studierenden an den Fakultäten sorgt für eine womöglich nicht den Leistungen der einzelnen Studierenden gerechte Verteilung. Jede Studentin und jeder Student muss unabhängig von der Fakultät förderbar sein. | ; Begründung: Die unterschiedliche Anzahl von Studierenden an den Fakultäten sorgt für eine womöglich nicht den Leistungen der einzelnen Studierenden gerechte Verteilung. Jede Studentin und jeder Student muss unabhängig von der Fakultät förderbar sein. | ||
== 3. Antrag: ersetze die Kommission durch einen tatsächlichen Ausschuss der Fakultäten == | == 3. Antrag: ersetze die Kommission durch einen tatsächlichen Ausschuss der Fakultäten == | ||
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; § 4 Abs. 2: | ; § 4 Abs. 2: | ||
: Streiche: Auswahlkommission; | : Streiche: Auswahlkommission; | ||
: Ersetzen: Ausschuss | : Ersetzen durch: Ausschuss | ||
; § 7 Abs. 1: | ; § 7 Abs. 1: | ||
Zeile 39: | Zeile 35: | ||
; § 10 Abs. 1 S. 1: | ; § 10 Abs. 1 S. 1: | ||
: | : Ersetze: Auswahlkommission; | ||
: | : Durch: Ausschuss | ||
== Antrag 4: Förderungsmöglichkeit von Master-Studierenden mit Diplomabschluss == | == Antrag 4: Förderungsmöglichkeit von Master-Studierenden mit Diplomabschluss == | ||
§ 8 Abs. 1 b: | § 8 Abs. 1 b: | ||
bei Studienbewerbern für einen Masterstudiengang die Dauer und Abschlussnote des Bachelorstudiums bzw. Diplomstudiums und ggf. der ECTS-Rang. | |||
; Begründung: Diplomanten im Masterstudium haben ebenfalls Anspruch auf ein Stipendium. | |||
== sollte Antrag 3 abgelehnt werden - Antrag 5: Auswahlkommission als Senatsausschuss == | == sollte Antrag 3 abgelehnt werden - Antrag 5: Auswahlkommission als Senatsausschuss == | ||
Der Senat möge beschließen, dass § 6 wie folgt ersetzt wird: | Der Senat möge beschließen, dass § 6 wie folgt ersetzt wird: | ||
# '' | # ''Die HTW Dresden richtet einen Senatsausschuss zur Vergabe von Stipendien ein. Den Vorsitz hat in der Regel der Prorektor für Lehre und Studium | ||
Der Prorektor für Lehre und Studium kann im Einverneh-men mit dem Rektorat durch einen durch Rektoratsbeschluss benannten Vertreter aus dem Kreis der Hochschullehrer vertreten werden. | |||
# ''Dem Ausschuss gehören neben dem Vorsitzenden folgende Mitglieder an: | # ''Dem Ausschuss gehören neben dem Vorsitzenden folgende Mitglieder an: | ||
## '' | ## ''4 Hochschullehrer aus dem Senat, | ||
## ''die 4 | ## ''die 4 studentischen Senatoren und | ||
## ''die Gleichstellungsbeauftragte der Hochschule | ## ''die Gleichstellungsbeauftragte der Hochschule | ||
# ''Der Ausschuss entscheidet mit einfacher Mehrheit der Stimmen der Anwesenden. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende. | # ''Der Ausschuss entscheidet mit einfacher Mehrheit der Stimmen der Anwesenden. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende. | ||
# ''Der Ausschuss kann Mitglieder mit beratender Stimme einladen. | # ''Der Ausschuss kann Mitglieder mit beratender Stimme einladen. | ||
; Begründung: | ; Begründung: | ||
=== Nach sich ziehende Änderungen === | === Nach sich ziehende Änderungen === | ||
§ 4 Abs. 2 | |||
Streiche: Auswahlkommission; | |||
Ersetzen durch: Ausschuss | |||
§ 7 Abs. 1: | |||
Streiche: Die Auswahlkommission schlägt dem Rektorat eine Liste von Studierenden bzw. Stu-dienbewerbern vor, denen ein Stipendium gewährt werden soll. | |||
Ersetze: Der Ausschuss beschließt die Vergabe der Stipendien. | |||
Abs. 2 entfällt | |||
§ 10 Abs. 1 S. 1: | |||
Ersetze: Auswahlkommission; | |||
Durch: Ausschuss | |||
-- [[ChristianSchneider]] + [[DanielaKuenzler]] + [[ElisaLoewe]] + [[InkaBischof]] + [[SvenHoser]] + [[Benutzer:PaulRiegel|PaulRiegel]] 22:37, 16. Mai 2011 (CEST) | -- [[ChristianSchneider]] + [[DanielaKuenzler]] + [[ElisaLoewe]] + [[InkaBischof]] + [[SvenHoser]] + [[Benutzer:PaulRiegel|PaulRiegel]] 22:37, 16. Mai 2011 (CEST) |