Bearbeiten von „StuRa Diskussion:Ordnung zur Stipendienvergabe im Rahmen des Nationalen Stipendienprogramms/Dokument“
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Zeile 47: | Zeile 47: | ||
== Antrag 4: Förderungsmöglichkeit von Master-Studierenden mit Diplomabschluss == | == Antrag 4: Förderungsmöglichkeit von Master-Studierenden mit Diplomabschluss == | ||
§ 8 Abs. 1 b: | § 8 Abs. 1 b: | ||
bei Studienbewerbern für einen Masterstudiengang die Dauer und Abschlussnote des Bachelorstudiums bzw. Diplomstudiums und ggf. der ECTS-Rang. | |||
; Begründung: Diplomanten im Masterstudium haben ebenfalls Anspruch auf ein Stipendium. | ; Begründung: Diplomanten im Masterstudium haben ebenfalls Anspruch auf ein Stipendium. |