Bearbeiten von „Studieren mit Kind“
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= Allgemein = | |||
Zum Studieren mit Kind gibt es folgende Angebote, die weitgehend alle über das [[Studentenwerk Dresden]] laufen. | Zum Studieren mit Kind gibt es folgende Angebote, die weitgehend alle über das [[Studentenwerk Dresden]] laufen. | ||
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Für Beratung gibt es das [http://kinder.studentenwerk-dresden.de/ Campusbüro UNImitKind], wo man auch nähere Informationen über das Campusnest als Tagesunterbringung erhalten kann. | Für Beratung gibt es das [http://kinder.studentenwerk-dresden.de/ Campusbüro UNImitKind], wo man auch nähere Informationen über das Campusnest als Tagesunterbringung erhalten kann. | ||
= Finanzielle Unterstützung = | |||
== BAföG-Zuschuss == | |||
== Bundeselterngeld == | |||
Das Bundeselterngeld ist eine finanzielle Leistung für junge Eltern nach der Geburt ihres Kindes. | Das Bundeselterngeld ist eine finanzielle Leistung für junge Eltern nach der Geburt ihres Kindes. | ||
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Der Antrag kann unter [http://amt24.sachsen.de/ZFinder/formulare.do;jsessionid=BD6EBE52DEFF083500474A6FE97A0FB8.worker_zf1?action=showdetail&modul=FO&id=132280!0 www.amt24.sachsen.de] heruntergeladen werden. | Der Antrag kann unter [http://amt24.sachsen.de/ZFinder/formulare.do;jsessionid=BD6EBE52DEFF083500474A6FE97A0FB8.worker_zf1?action=showdetail&modul=FO&id=132280!0 www.amt24.sachsen.de] heruntergeladen werden. | ||
== Sächsisches Landeserziehungsgeld == | |||
Im Anschluss an das Bundeselterngeld kann das sächsische Landeserziehungsgeld beantragt werden, jedoch nur für das Kind kein Platz in einer mit staatlichen Mitteln geförderten Kindertageseinrichtung oder eine staatliche Förderung der Tagespflege beansprucht wird. | Im Anschluss an das Bundeselterngeld kann das sächsische Landeserziehungsgeld beantragt werden, jedoch nur für das Kind kein Platz in einer mit staatlichen Mitteln geförderten Kindertageseinrichtung oder eine staatliche Förderung der Tagespflege beansprucht wird. | ||
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Der Antrag kann unter [http://amt24.sachsen.de/ZFinder/formulare.do;jsessionid=BD6EBE52DEFF083500474A6FE97A0FB8.worker_zf1?action=showdetail&modul=FO&id=444667!0 www.amt24.sachsen.de] heruntergeladen werden. | Der Antrag kann unter [http://amt24.sachsen.de/ZFinder/formulare.do;jsessionid=BD6EBE52DEFF083500474A6FE97A0FB8.worker_zf1?action=showdetail&modul=FO&id=444667!0 www.amt24.sachsen.de] heruntergeladen werden. | ||
== Kindergeld == | |||
{| class="wikitable" | {| class="wikitable" | ||
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|} | |} | ||
== Kinderzuschlag == | |||
{| class="wikitable" | {| class="wikitable" | ||
| '''Antragsstelle''' || '''Zeitpunkt für Antrag''' || '''Höhe der finanziellen Förderung''' || '''Dauer der finanziellen Förderung''' | | '''Antragsstelle''' || '''Zeitpunkt für Antrag''' || '''Höhe der finanziellen Förderung''' || '''Dauer der finanziellen Förderung''' | ||
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== Unterhaltsvorschuss == | |||
Kinder, die vom anderen Elternteil keinen oder einen zu geringen Unterhalt bekommen, können den Unterhaltsvorschuss erhalten. Dies gilt auch bei ungeklärter Vaterschaft. Ein gerichtliches Urteil zum Unterhalt ist hierbei nicht notwendig. | Kinder, die vom anderen Elternteil keinen oder einen zu geringen Unterhalt bekommen, können den Unterhaltsvorschuss erhalten. Dies gilt auch bei ungeklärter Vaterschaft. Ein gerichtliches Urteil zum Unterhalt ist hierbei nicht notwendig. | ||
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== Bundesstiftung Mutter Kind == | |||
"Die Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens” unterstützt seit jetzt 25 Jahren schwangere Frauen in Notlagen, um ihnen die Fortsetzung der Schwangerschaft zu erleichtern. Für diesen Zweck stellt der Bund der Stiftung seit 1984 jährlich mindestens 92 Millionen Euro aus dem Bundeshaushalt zur Verfügung. Für 2009 konnten die Finanzmittel wegen des gestiegenen Bedarfs sogar auf rund 97 Millionen Euro erhöht werden." (Quelle: [http://www.bundesstiftung-mutter-und-kind.de/bundesstiftung-mutter-und-kind.html Bundesstiftung Mutter und Kind]) | "Die Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens” unterstützt seit jetzt 25 Jahren schwangere Frauen in Notlagen, um ihnen die Fortsetzung der Schwangerschaft zu erleichtern. Für diesen Zweck stellt der Bund der Stiftung seit 1984 jährlich mindestens 92 Millionen Euro aus dem Bundeshaushalt zur Verfügung. Für 2009 konnten die Finanzmittel wegen des gestiegenen Bedarfs sogar auf rund 97 Millionen Euro erhöht werden." (Quelle: [http://www.bundesstiftung-mutter-und-kind.de/bundesstiftung-mutter-und-kind.html Bundesstiftung Mutter und Kind]) | ||
=== Beratungsstellen === | |||
Für die Beratung stehen aktuell 8 Beratungsstellen in und um Dresden zur Verfügung: | Für die Beratung stehen aktuell 8 Beratungsstellen in und um Dresden zur Verfügung: | ||
* [http://www.caritas-dresden.de Schwangerschaftsberatungsstelle, Caritasverband für Dresden e.V.], 01067 Dresden, Schweriner Straße 27 | * [http://www.caritas-dresden.de Schwangerschaftsberatungsstelle, Caritasverband für Dresden e.V.], 01067 Dresden, Schweriner Straße 27 | ||
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* [http://www.bzga-rat.de/referat/famplan/minisite/?idx=903 Ev. Schwangerschafts-Beratngsstelle, Schwangerschaftskonfliktberatung, Ehe- u. Lebensberatung, Supervision], 01445 Radebeul, Hainstraße 2 | * [http://www.bzga-rat.de/referat/famplan/minisite/?idx=903 Ev. Schwangerschafts-Beratngsstelle, Schwangerschaftskonfliktberatung, Ehe- u. Lebensberatung, Supervision], 01445 Radebeul, Hainstraße 2 | ||
== Wohngeld == | |||
Wer Anspruch auf BAföG hat, kann grundsätzlich kein Wohngeld beantragen. Es gibt allerdings eine Ausnahme: | Wer Anspruch auf BAföG hat, kann grundsätzlich kein Wohngeld beantragen. Es gibt allerdings eine Ausnahme: | ||
"Auch wer dem Grunde nach einen Anspruch auf BAföG hat und '''mit Kindern''' und/oder sonstigen Familienmitgliedern bzw. einem Partner '''zusammenwohnt''', '''kann u.U. einen Wohngeldanspruch haben''' , sofern es im Haushalt mindestens eine Person gibt, die weder dem Grunde nach einen Anspruch auf BAföG noch auf | "Auch wer dem Grunde nach einen Anspruch auf BAföG hat und '''mit Kindern''' und/oder sonstigen Familienmitgliedern bzw. einem Partner '''zusammenwohnt''', '''kann u.U. einen Wohngeldanspruch haben''' , sofern es im Haushalt mindestens eine Person gibt, die weder dem Grunde nach einen Anspruch auf BAföG noch auf Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld hat." (Quelle: [http://www.studis-online.de/StudInfo/Studienfinanzierung/wohngeld.php www.studies-online.de]) | ||
Im Grunde beantragt nicht der Student das Wohngeld, sondern das Kind. | Im Grunde beantragt nicht der Student das Wohngeld, sondern das Kind. | ||
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| [http://www.dresden.de/de/03/080/08_Wohngeld.php Wohngeldstelle Dresden]<br />Junghansstraße 2<br />01277 Dresden<br />Telefon: (0351) 4881211<br />E-Mail: wohngeld@dresden.de || Wohngeld für das Kind kann<br /> ab der Geburt des Kindes gestellt werden || Das Wohngeld richtet sich nach Einkommen und Höhe der Miete. | | [http://www.dresden.de/de/03/080/08_Wohngeld.php Wohngeldstelle Dresden]<br />Junghansstraße 2<br />01277 Dresden<br />Telefon: (0351) 4881211<br />E-Mail: wohngeld@dresden.de || Wohngeld für das Kind kann<br /> ab der Geburt des Kindes gestellt werden || Das Wohngeld richtet sich nach Einkommen und Höhe der Miete. | ||
|} | |} | ||
[[Kategorie:Beratung]] | [[Kategorie:Beratung]] | ||
[[Kategorie:Soziales]] | [[Kategorie:Soziales]] | ||
[[Kategorie:Zusammenarbeit Studentenwerk Dresden]] | [[Kategorie:Zusammenarbeit Studentenwerk Dresden]] |