Bearbeiten von „Studieren mit Kind“
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Wer Anspruch auf BAföG hat, kann grundsätzlich kein Wohngeld beantragen. Es gibt allerdings eine Ausnahme: | Wer Anspruch auf BAföG hat, kann grundsätzlich kein Wohngeld beantragen. Es gibt allerdings eine Ausnahme: | ||
"Auch wer dem Grunde nach einen Anspruch auf BAföG hat und '''mit Kindern''' und/oder sonstigen Familienmitgliedern bzw. einem Partner '''zusammenwohnt''', '''kann u.U. einen Wohngeldanspruch haben''' , sofern es im Haushalt mindestens eine Person gibt, die weder dem Grunde nach einen Anspruch auf BAföG noch auf | "Auch wer dem Grunde nach einen Anspruch auf BAföG hat und '''mit Kindern''' und/oder sonstigen Familienmitgliedern bzw. einem Partner '''zusammenwohnt''', '''kann u.U. einen Wohngeldanspruch haben''' , sofern es im Haushalt mindestens eine Person gibt, die weder dem Grunde nach einen Anspruch auf BAföG noch auf Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld hat." (Quelle: [http://www.studis-online.de/StudInfo/Studienfinanzierung/wohngeld.php www.studies-online.de]) | ||
Im Grunde beantragt nicht der Student das Wohngeld, sondern das Kind. | Im Grunde beantragt nicht der Student das Wohngeld, sondern das Kind. |