Verfassung des Freistaates Sachsen: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 9. Oktober 2011, 11:06 Uhr
Hochschule[Bearbeiten]
Hinsichtlich Hochschulen und Studium sind etwa Artikel 21 (Freiheit der Kunst und Wissenschaft), Artikel 28 (Berufs- und Gewerbefreiheit), Artikel 29 (Bildungsfreiheit) und ... direkt betroffen.