Fakultäten: Unterschied zwischen den Versionen
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Jede Fakultät verfügt über einen [[Fakultätsräte | Fakultätsrat]], einen [[Dekan]], | == Organe jeder Fakultät == | ||
Jede [[Fakultäten | Fakultät]] verfügt über einen [[Fakultätsräte | Fakultätsrat]], eine [[Dekanin]] oder einen [[Dekan]]. Ergänzend ergeben sich für jeden [[Studiengänge | Studiengang]], der immer einer bestimmten [[Fakultäten | Fakultät]] zugeordnet sein muss, mindestens eine [[Studiendekanin]] oder eine [[Studiendekan]] sowie jeweils eine [[Studienkommissionen | Studienkommission]]. Gemäß der [[Studien- und Prüfungsordnungen]] hat eine [[Fakultäten | Fakultät]] auch mindestens einen [[Prüfungsausschüsse | Prüfungsausschuss]]. | |||
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==== [[Gleichstellungsbeauftragte oder Gleichstellungsbeauftragter der Fakultät]] ==== | |||
==== Beauftragte jeder Fakultät ==== | |||
===== [[Praktikumsbeauftragter oder Praktikumsbeauftragte der Fakultät]] ===== | |||
===== [[MSDNAA-Beauftragte oder MSDNAA-Beauftragter der Fakultäten]] ===== | |||
[[Kategorie:Fakultäten]] | |||
[[Kategorie:Basiswissen]] |
Aktuelle Version vom 6. Juli 2012, 01:49 Uhr
Grundlage[Bearbeiten]
- gemäß Teil 7 Abschnitt 2 SächsHSG insbesondere § 87 SächsHSG
- gemäß § 14 der Grundordnung HTW Dresden
Gliederung[Bearbeiten]
Im Rahmen der Grundordnung HTW Dresden wird nur darauf verwiesen, dass es Fakultäten gibt. Da die Gliederung dem Rektorat obliegt, gegenwärtig dessen Beschlüsse nicht bekanntgeben werden und nicht einmal informatorisch irgendwo darauf verwiesen wird, so ist fast unklar welche Fakultäten bestehen.
einzelne Fakultäten[Bearbeiten]
Organe jeder Fakultät[Bearbeiten]
Jede Fakultät verfügt über einen Fakultätsrat, eine Dekanin oder einen Dekan. Ergänzend ergeben sich für jeden Studiengang, der immer einer bestimmten Fakultät zugeordnet sein muss, mindestens eine Studiendekanin oder eine Studiendekan sowie jeweils eine Studienkommission. Gemäß der Studien- und Prüfungsordnungen hat eine Fakultät auch mindestens einen Prüfungsausschuss.