Diskussion:Bereich barrierefreies Studieren: Unterschied zwischen den Versionen
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* Klarstellung zur Zweckmäßigkeit eine [[Beauftragung HTW Dresden | hochschulweiten Beauftragung]] [[Beauftragung Studentinnen und Studenten mit Behinderungen HTW Dresden | für Studentinnen und Studenten mit Behinderungen HTW Dresden]], die sogar insbesondere im der Begründung zum [[SächsHSG]] zu § 81 zu Absatz 1 (letzter Satz) erwähnt ist | * Klarstellung zur Zweckmäßigkeit eine [[Beauftragung HTW Dresden | hochschulweiten Beauftragung]] [[Beauftragung Studentinnen und Studenten mit Behinderungen HTW Dresden | für Studentinnen und Studenten mit Behinderungen HTW Dresden]], die sogar insbesondere im der Begründung zum [[SächsHSG]] zu § 81 zu Absatz 1 (letzter Satz) erwähnt ist | ||
* Zusammenarbeit in der [[KSS]] | |||
** [http://www.stura.tu-dresden.de/referent_ibs Referat Integration behinderter und chronisch kranker Studierender (IbS)] [[StuRa TU Dresden]] | |||
** [http://www.stura.uni-leipzig.de/politik/barrierefreiheit/ Thema Barrierefreiheit beim Referat für Gleichstellung und Lebensweisenpolitik (RGL)] [[StuRa Uni Leipzig]] |
Version vom 15. April 2011, 21:59 Uhr
Bezeichung des Bereiches
Salvete Aktive,
mir erscheinen die Bezeichnung barrierefreies Studieren, Studierende mit Beeinträchtigung oder Studieren ohne Behinderung für den Bereich als besser.
Ich freue mich auf den Diskurs.
Kollegiale
-- PaulRiegel 01:30, 9. Mär 2011 (CET)
Einarbeitung
Da es aktuell noch keinen Artikel zur Stelle vom Bereich gibt trage ich hier meine Hinweise ein.
- Maßnahmen unserer HTW Dresden, insbesondere der Hochschulleitung, gemäß § 5 Absatz 2 Nummer 12 SächsHSG
- nachvollziehen (in Erfahrung bringen und dokumentieren)
- evaluieren
- vorschlagen
- einfordern (gemeinsam mit dem Referat Hochschulpolitik
- bekanntgeben
- Dem Referat Soziales, insbesondere dem Bereich Sozialberatungen, Informationen hinsichtlich Beratungen bereitstellen und gegebenenfalls direkt bei Beratungen unterstützen.
- Maßnahmen gemäß § 34 Absatz 3 SächsHSG in POs prüfen und deren Umsetzung prüfen
- Klarstellung zur Zweckmäßigkeit eine hochschulweiten Beauftragung für Studentinnen und Studenten mit Behinderungen HTW Dresden, die sogar insbesondere im der Begründung zum SächsHSG zu § 81 zu Absatz 1 (letzter Satz) erwähnt ist
- Zusammenarbeit in der KSS