Fakultäten: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 16. Juni 2010, 20:46 Uhr
Grundlage
- gemäß Teil 7 Abschnitt 2 SächsHSG insbesondere § 87 SächsHSG
- gemäß § 14 der Grundordnung HTW Dresden
Gliederung
Im Rahmen der Grundordnung HTW Dresden wird nur darauf verwiesen, dass es Fakultäten gibt. Da die Gliederung dem Rektorat obliegt, gegenwärtig dessen Beschlüsse nicht bekanntgeben werden und nicht einmal informatorisch irgendwo darauf verwiesen wird, so ist fast unklar welche Fakultäten bestehen.
einzelne Fakultäten
Die Fakultäten sind:
- Fakultät Bauingenieurwesen/Architektur
- Fakultät Elektrotechnik
- Fakultät Geoinformation
- Fakultät Gestaltung
- Fakultät Informatik/Mathematik
- Fakultät Landbau/Landespflege
- Fakultät Maschinenbau/Verfahrenstechnik
- Fakultät Wirtschaftswissenschaften
Organe jeder Fakultät
Jede Fakultät verfügt über einen Fakultätsrat, eine Dekanin oder einen Dekan. Ergänzend ergeben sich für jeden Studiengang, der immer einer bestimmten Fakultät zugeordnet sein muss, mindestens eine Studiendekanin oder eine Studiendekan sowie jeweils eine Studienkommission. Gemäß der Studien- und Prüfungsordnungen hat eine Fakultät auch mindestens einen Prüfungsausschuss.