Sticker

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Sticker sind (kleinformatige) Aufkleber.

Verwendung[Bearbeiten]

Da sie die Trägerflächen nur temporär verändern erfüllen sie nicht den Straftatbestand der Sachbeschädigung, können aber als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Zur Mobilisierung können sie z.B. auf Plastikbecher beim Verkauf von Getränken geklebt werden.

Im Übrigen wurde, am Rande der Wahl zu den Fachschaftsräten, so für die Demonstration für ein besseres Hochschulgesetz am 13.12.2007 mobilisiert. Eine Vielzahl von Aktiven, ausgestattet mit "gemachten" Fingernägeln, aus der Fachschaft Wirtschaftswissenschaften, so auch Kristin Meyer als Referatsleitung Finanzen, klebten A7-Ausdrucke mit Klebeband händisch auf.

Siehe auch[Bearbeiten]