Studiengangsbeauftragte oder Studiengangsbeauftragter HTW Dresden
HTW Dresden[Bearbeiten]
Studiengangsbeauftragte an unserer HTW Dresden sind ein "dreckiger" Hack, um um Studiendekaninnen und Studiendekane umher zu kommen.
Der Vorteil besteht darin, dass die "Bestimmten" nicht den "Regularien" von Studiendekaninnen und Studiendekane (maßgeblich gemäß § 91 SächsHSFG) entsprechen müssen.
Beispielsweise können folgende "Probleme" umgangen werden.
- Studiengangsbeauftragte müssen keine Professorin oder Professor sein.
- Studiengangsbeauftragte müssen nicht (zwangsläufig) gewählt werden.
- Sie werden beispielsweise durch Dekanin oder Dekan einfach "bestellt".
- Sie müssen nicht im Benehmen mit dem FSR gewählt werden.
- Sie müssen nicht vom Fakultätsrat gewählt werden.
Es kann vorkommen, dass die Fakultäts- oder Hochschulleitung bagatellisierend darauf hinweist, dass die Studiengangsbeauftragten "nur" für die Belange der Studienangelegenheiten zuständig wären. Lustiger Weise ist genau das die Aufgabe der Studiendekaninnen und Studiendekane.
Das große Problem an Studiengangsbeauftragten an unserer HTW Dresden ist, dass ihr Wirken nahezu im luftleeren Raum geschieht. Sie sind eben nicht Studiendekaninnen und Studiendekane der einzelnen Studiengänge. Aber im Zweifelsfall (Interesse der Fakultäts- oder Hochschulleitung) werden sie dann doch als derartige "vors Loch geschoben".
Etwa eine der zentralen Aufgaben von Studiendekaninnen und Studiendekane als Vorsitz der StuKo können (und müssen) die Studiengangsbeauftragten nicht nachkommen.